[KuK] Falschrum!

Sowohl das Halteverbots-Schild als auch das Gegenverkehr-hat-Vorrang-Schild sind falschrum.

Heute morgen auf der Fahrt zur Arbeit musste ich unbedingt halten und etwas fotografieren. Eine Baustelle war GNADENLOS falsch beschildert. Nicht nur, dass ein Halteverbots-Schild und ein Gegenverkehr-hat-Vorrang-Schild verkehrt herum hingen –

NEIN! Viel schlimmer! Ein umgedrehtes Gegenverkehr-hat-Vorrang-Schild wurde hier anstelle eines Vorrang-vor-dem-Gegenverkehr-Schildes verwendet. Das ist fehlleitend und gnadenlos falsch. Falscher wäre nur noch, auf beiden Seiten das blaue Vorrang-vor-dem-Gegenverkehr-Schild aufzuhängen, nur auf der einen eben verkehrt herum.

So, wie das hängt, denken beide, der Gegenverkehr hat Vorrang. Denn die Signalwirkung geht von dem roten Kreis, also dem Verbotsschild aus. Dass der schwarze Pfeil für den bevorrechtigten Verkehr in die Fahrtrichtung dessen zeigt, der das Schild sieht, heißt nur, dass das Schild verkehrt herum hängt.

Wären beides mal die blauen Schilder aufgehängt, nur für den nachrangigen Verkehr mit rotem Pfeil in die eigene Richtung, würden beide denken, sie dürfen als erste fahren. Das wäre unfallträchtiger. Falsch ist die gezeigte Variante trotzdem.

Anfrage an die Gemeindeverwaltung Bietigheim bezüglich Baustellenbeschilderung

Wie im gestern Abend erfolgten Aufrege-Beitrag geschrieben, war die Beschilderung einer Baustelle in meinem Heimatort Bietigheim (Baden) nicht korrekt. Ich finde aber, sich aufzuregen, dann aber den zuständigen Personen oder Behörden nicht die Chance zu geben, den Fall zu korrigieren, ist massiv unfair – und falsch.

Also schrieb ich an die Gemeinde eine Mail, in der ich den von mir erkannten Fehler beschrieb. An der betreffenden Stelle können sich die Fahrer durchaus einigen, man ist langsam und so viel Verkehr ist da nicht. Daher schrieb ich noch, dass man darüber streiten könne, ob mein Anliegen „korrekt“ oder „spitzfindig“ sei. Das war gestern Abend nach 22:00. Bereis heute Morgen um 8:40 hatte ich eine Mail in meinem Postfach – die zuständige Dame aus dem Bauverwaltungsamt der Gemeinde bedankte sich für meine Mail und den Hinweis auf die falsche Beschilderung. Der relevante Satz war:

„Ich habe bereits den zuständigen Bauleiter informiert und ihn beauftragt, die Beschilderung entsprechend zu ändern, damit Sie der StVO entspricht.“
Antwort des Bauverwaltungsamts Bietigheim vom 05.05.2018 auf Anfrage von Talianna Schmidt vom 04.04.2018

Prompte Reaktion, das gefällt mir. Ein bisschen frage ich mich allerdings auch, ob ich da unser Bauverwaltungsamt mit einer Nichtigkeit belästigt habe.

Ein lustiger Aspekt am Rande war, dass die Mail an einen Bekannten von mir weitergeleitet wurde, der ebenfalls in der Gemeindeverwaltung arbeitet. Ich hatte mir das gar nicht klar gemacht, obwohl ich weiß, dass er dort arbeitet. Wäre er nicht gerade im Urlaub, wäre vermutlich mein Bekannter für meine Anfrage zuständig gewesen – das muss ich mir für’s nächste Mal merken, dann verzichte ich auf eine Anfrage an die allgemeine Adresse der Gemeinde und schick’s gleich an die richtigen Leute.

Eines allerdings ist noch nicht geschehen: Die Umbeschilderung. Als ich heute auf dem Heimweg an der Baustelle vorbeilief, war die Beschilderung noch falsch.

Einbahnstraße

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Eine Einbahnstraße ist – wie kaum anders zu erwarten – eine Straße, die nur in eine Richtung befahren werden darf. Es gibt sie von klein bis groß: Manche Straßen sind Einbahnstraßen, weil sie schlicht zu schmal sind, um aneinander vorbeizufahren – oder wurden durch Parkplätze auf beiden Seiten der Fahrbahn durch den Bedarf nach Parkraum so schmal. Andere dienen der effizienten Verkehrssteuerung, die können gelegentlich sogar vielstreifig sein. Es gibt sie in strikt und in „für Radfahrer in beiden Richtungen frei“. Allen gemeinsam ist aber, dass – nun ja, Ihr wisst schon.

So weit, so simpel. Warum schreibe ich drüber? Ist mir jemand untergekommen, der eine Einbahnstraße missachtet hat? Das ist sicher schon einmal passiert, aber nicht aktuell. Nein, der Anlass ist die Einbahnstraße als Metapher. Ich habe in den letzten Wochen festgestellt, dass ich zwar viel zu schreiben habe und das auch tue, aber aufgrund des neuen Jobs nicht mehr recht dazu komme, so viel bei den Blogs zu lesen, denen ich folge. Es gibt so viel aufregend-spannend Neues, dass ich einfach nicht dazu komme. Ich freue mich sehr, dass mir viele derjenigen, denen ich folge, das nicht krumm nehmen und weiterhin sichtbar oder nicht sichtbar bei mir lesen, Likes und Kommentare hinterlassen. Dennoch oder eigentlich sogar gerade deswegen stört mich diese Einbahnstraßen-Eigenschaft. Wenn ich mich dann hinsetze und zum Beispiel in „Abgründig“ der lieben Michaela weiterlesen will, mich der neuen Geschichten-Sequenz von Mrs. Flummi zuwenden möchte oder die Sport-Bilanzen von Din mal endlich richtig und nicht nur querlesen im Begriff bin, kommt meist recht schnell die Erkenntnis: Ist schon spät, ich muss ins Bett, ich habe dies, das und jenes noch nicht getan, was unbedingt noch … kurz gefasst: Es kommt dieses Schild:

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Zum Glück bin ich eigentlich fest davon überzeugt, dass das nur ein vorübergehender Zustand ist, sozusagen das neue Teeren der anderen Fahrbahn; sozusagen eine baustellenbedingte Einbahnstraße. Auch wenn ich mir sicher bin, dass mir niemand einen Vorwurf macht, wollte ich das mal geschrieben haben.

Hoffentlich heißt es bald wieder:

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Bildquelle: StVO.

Spiegelei-Schild

Bevor ich zu meiner ersten Reise im neuen Jahr aufbreche, mussten eben noch ein paar Dinge erledigt werden. Mein Mann und ich fuhren also durch den Ort und stellten fest, dass im Rechts-vor-Links-Anteil der Dorfstraße eine Radfahrerin einem Auto eiskalt die Vorfahrt nahm. Eine paar Querstraßen weiter wusste ich, dass ich vor dem Querverkehr Vorfährt habe und fuhr durch. Da ich aber noch den Vorfall mit der Radfahrerin im Kopf hatte, fragte ich noch mal: „Ich habe hier doch Vorfahrt, oder?“ Er so: „Ja, da war ein Spiegelei-Schild.“

Für den Moment war ich etwas perplex, dann versuchte ich, mir das Schild vorzustellen. Bis zum nächsten real zu sehenden Vorfahrtsstraßenschild war ich der festen Auffassung, diese Schilder seien außen gelb und innen weiß, aber ich bekam’s nicht vor mein inneres Auge. Natürlich ist das Verkehrszeichen für die Vorfahrtsstraße außen weiß und innen gelb, aber ich reagiere im Normalfall wohl eher auf die für ein Verkehrszeichen einzigartige Form als auf die Farben.

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Moment mal!

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Heute umging ich mal wieder den Stau. An einer Baustelle in Ettlingen hing an einem in die Straße hineinragenden Kran das obige Schild. So weit, so klar, oder?

Ähm – genau. Das Schild hing so da. Es war also das Blaue, aber es hing so, dass die Fahrtrichtung dessen, der es sieht – in diesem Falle ich – rot markiert war. Also: Gegenverkehr hat Vorrang gemäß der Pfeile, ich hab‘ Vorrang gemäß der Art und Form des Schilds.

DAS hat mich mal irritiert hinterlassen!

Was bedeutet dieses Schild?

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Dies ist das Verkehrszeichen 277. Es bedeutet ein Überholverbot für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – darunter fallen sogar eine Menge der berüchtigten Lieferwagen – wenn auch nicht alle. LKW fallen sogar zu wesentlichen Teilen darunter, wenn nicht alle.

Wo findet man dieses Schild? Zum Beispiel vor der Verengung von drei auf zwei Spuren vor der Anschlussstelle Pforzheim Ost – übrigens in beiden Richtungen, also von Karlsruhe kommend kurz hinter der Anschlussstelle Pforzheim Nord und von Stuttgart kommend kurz hinter der Anschlussstelle Pforzheim Süd. Auf der Steigung von Pforzheim Ost hoch Richtung Pforzheim Nord übrigens auch …

Zumindest behaupten das meine Augen. Vermutlich liege ich falsch, denn es wird wirklich dauernd ignoriert. Am Montag war es tatsächlich so, dass trotz des Schilds, trotz verfügbaren Lücken vor mir drei LKW bis direkt zur Verengung Richtung Karlsruhe fuhren, also bis fast an den Rasthof Pforzheim – auf der mittleren Spur. Mehr noch, einer blinkte rechts, um in eine Lücke einzuscheren. Er tat das auch halb, dann kam das Überholverbotsschild für LKW in Sicht – und prompt fuhr er halb auf dem rechten, halb auf dem mittleren Fahrstreifen weiter. Bündig mit dem Beginn des Überholverbots zog der Fahrer seinen LKW wieder direkt vor mir ganz auf den mittleren Streifen – und hatte natürlich massive Probleme mit dem Finden einer Lücke, da sich die LKW-Fahrer, die sich an die Regeln hielten, übervorteilt vorkamen.

Auf der Steigung – auch da findet man dieses Schild, deutlich sichtbar – waren dann mehr LKW auf der mittleren Spur als LKW auf der rechten Spur. Ich gebe zu, ein LKW hatte wohl mehr geladen, als für seine Motorisierung gut war. Er fuhr SEHR langsam. Allerdings rechtfertigt das nicht, bei bestehendem Überholverbot superknapp und gefährlich herauszuziehen – und danach noch die gesamte Reststeigung auf der mittleren Spur zu bleiben, um in Zeitlupe weitere, fast gleichschnelle LKW zu überholen – bei gültigen Überholverbot, wohlgemerkt!

Wenn ein wirklich als Verkehrshindernis agierender, also kaum noch 20km/h fahrender LKW auf der rechten Spur unterwegs ist, wird kaum jemand das Verständnis verweigern, wenn die LKW daran vorbeiwollen, auch wenn Überholverbot herrscht. So nachsichtig sind die meisten PKW-Fahrer – und auf der Talsohle bei Pforzheim Ost sind die meisten ja hinreichend langsam, dass das kein Problem darstellt. Allerdings bei gültigem Verbot Blinker setzen und im selben Augenblick schon mit Überlapp rausziehen, das geht zu weit.

Ich würde nicht so weit gehen, ein LKW-Überholverbot auf allen Autobahnen generell zu fordern. Aber die Einhaltung bestehender Verbote, vielleicht bis auf oben genannte Ausnahmefälle, möchte ich schon bestehen. So kam dann auch auf besagter Heimfahrt meine Hupe ziemlich häufig zum Einsatz … jemanden, der ganz offenkundig regelwidrig handelt, darf man durchaus drauf hinweisen.