[KuK] Ist das noch…

…eine Gefährderansprache oder schon was anderes?

Gestern Abend auf der Heimfahrt von Lauftreffs und Training in Karlsruhe radelte ich die Ettlinger Straße in Karlsruhe runter Richtung Hauptbahnhof. Zwei andere Radfahrerinnen waren mir bewusst, plötzlich war da in der Gruppe auf dem Radweg ein viertes Rad neben mir und den beiden anderen Radlerinnen. Licht hatte das Rad nicht, zumindest nicht hinten, und irgendwie war mir nicht klar, wo der Radler herkam.

Dann überholte uns langsam ein Polizeifahrzeug, verlangsamte, und hielt den neu in die Gruppe dazu gekommenen an. Im Vorbeifahren hörte ich was von „kein Licht“ und „über Rot“. Nach kurzem Check von § 29 PolG gewinne ich den Eindruck, dass das nicht mehr einfach eine Gefährderansprache war, denn ordnungswidrig handelte dieser Mensch ja schon: Fuhr wohl über Rot und fuhr mitten in der Nacht mindestens ohne Rücklicht – ob er’n Frontlicht hatte, habe ich nicht gesehen.

Jedenfalls finde ich es gut, wenn die Polizei sowas anspricht. Ich finde nämlich, dass es allen Radlern schadet, wenn sich einzelne wie Berserker aufführen, rote Ampeln als Vorschläge und Licht bei Nacht als fakultativ ansehen. Ich lese oft, dass Radler angesprochen werden, warum sie keine Warnweste tragen oder keinen Helm – das ist aber alles kleine Pflicht. Rote Ampeln einzuhalten oder Beleuchtung auf nächtlicher Straße aber schon! Am Ende des Tages reagieren Autofahrer, die solche Radler erlebt haben, auf alle Radler, als wären die solche Berserker.

Und das ist gefährlich auch für mich.

Begegnungsintensive Heimfahrt

Heute auf der Heimfahrt von der Arbeit schien die Sonne und es war warm. Die Fahrt war somit ein Fest!

Es gab allerdings die eine oder andere Begegnung – und manche davon waren nicht so wirklich ein Fest, das kann ich nicht anders sagen.

Zunächst mal war da die Radfahrerin am Rondellplatz. Ich fuhr von der Markgrafenstraße in den Kreisel ein und sah sie – sie radelte auf der Außenbahn vom Marktplatz (also eine Einfahrt nach mir) her in den Kreisel ein – eigentlich hätte sie mir, die ich auf dem Kreisel fuhr und dort erstmal blieb, Vorfahrt gewähren müssen. Sei’s drum, dachte ich – aber dann wurde sie langsamer und blieb auf dem Kreisel, zwang mich sozusagen auf die Innenbahn – dabei wollte ich auf die Erbprinzenstraße fahren. Ich machte langsam, um hinter ihr vorbeizufahren, aber sie hatte ihr Beschleunigungspulver beim mir die Vorfahrt nehmen verschossen – und so fuhr ich dann doch ziemlich irritiert vor ihr herum aus dem Kreisel raus. Vermutlich reichte mein scharfer Antritt aber, um Abstand zu gewinnen und sie so richtig gar nicht zu behindern.

Dann war da auf dem Radweg entlang der B36 ein Rechtsabbieger. Klar, der Rechtsabbieger von der vierstreifigen Bundesstraße hat dort Vorrang vor dem geradeaus seine Kurve kreuzenden Radfahrer. Was ich allerdings überaus nervig fand: Er blinkte nicht. Er fuhr nicht wirklich auf den Verzögerungsstreifen. Die einzige Möglichkeit für mich, sein Rechtsabbiegen zu antizipieren, war sein Verzögern. Erst sehr spät zog er auf den Verzögerungsstreifen. Ich war sehr froh, dass ich da schon angebremst hatte!

Ebenfalls auf dem Radweg entlang der B36 waren vier Radler unterwegs – schön im Viereck angeordnet, langsam – und auch auf mein Klingeln gingen sie nicht in „hintereinander“-Formation, nein. Auch an der Ampel ließen sie nicht zu, dass ich mich vor ihnen einordnete. Als dann die Ampel über eine Einmündung in die B36 grün wurde für Radfahrer und Fußgänger, machten sie sich sogar drei Fahrer breit, kamen nicht vom Fleck, und bremsten dann auch noch abrupt – da sie nicht weiter entlang der B36 fahren wollten, sondern die B36 an der anderen Ampel queren. Alle Absichten sind legitim, aber man braucht auch, wenn kein Gegenverkehr, sondern nur überholender Verkehr auf dem Radweg oder dem ampelbewehrten Überweg über die Straße da ist, nicht den ganzen Weg blockieren. Ich habe kein Recht auf Überholen, klar, ich mache das auch nur, wenn es geht. Aber es heißt in der neuen StVO auch, dass man nebeneinander fahren darf – aber nur, wenn man niemanden behindert. Mich behinderten sie – aber vermutlich ist es illegitim, über 20, gar über 25 oder sogar über 30 km/h fahren zu wollen, wenn man es kann, da andere nicht so schnell fahren. Das ärgerte mich eingestandenerweise ziemlich.

Aber es gab auch zwei überaus nette Begegnungen. An der Brücke über die Alb, weit vor den letzteren beiden Ereignissen, lief vor mir ein junger Jogger über die Brücke. Er lief ziemlich mittig und ich wusste nicht, ob ich nun rechts vorbei sollte, um mir dann eventuell vom rechtsabbiegenden Jogger den Weg abschneiden zu lassen, oder links vorbei mit entsprechender Konsequenz. Also fragte ich – in aus meiner Sicht nettem Ton, und hoffentlich auch so ankommend: „Rechts oder links?“ Er zögerte kurz, bis er die Frage verstanden hatte, dann meinte er: „Links!“ Also zog ich rechts vorbei bog auf den Radweg an der Alb unter der Südtangente durch und freute mich über Kommunikation im Radwegverkehr!

Die zweite Begegnung war dann in Durmersheim. Ich schoss – kann man kaum anders sagen, für mein Mountainbike sind 31 km/h schon recht flott – Auf dem Heilberg entlang und beabsichtigte, rechts auf die Mühlburger Straße zu fahren. Dort fuhr ein anderer Radfahrer entlang – der aufgrund der Eigenschaft der Mühlburger Straße als Vorfahrtstraße dort Vorrang vor mir hatte. Ich bremste ab und er zog nach kurzem Anbremsen durch, begriff, dass ich die ihm zustehende Vorfahrt gewährte. Als ich dann an ihm vorbeizog, meinte er: „Sie sind so schnell, ich hätte sie vorgelassen.“ Ich meinte sowas wie: „Passt schon. Lieber nach den Regeln.“ Das war klasse!

Im Endeffekt war’s dann doch in Ordnung, Aber es zeigt sich doch immer wieder, dass an manchen Stellen, wie ich heute zu meiner Chefin (ebenfalls Arbeitsweg-Radlerin) sagte: Der Autofahrer ist in Karlsruhe meist nur der zweitschlimmste Feind des Radlers. Der schlimmste Feind des Radlers ist der andere Radler…

Durchzogener Strich

Ein durchgezogener Strich auf dem Asphalt, weiß, ununterbrochen, hübsch.

Was will uns diese Markierung sagen? Genau! Da fährt man nicht rüber! Ist der durchzogene Strich in der Mitte der Straße, heißt das: Überholverbot. Ist der durchzogene Strich zwischen zwei Fahrstreifen, so heißt das: Kein Fahrstreifenwechsel.

Heute Morgen durfte ich auf der Bundesstraße 36 wischen Durmersheim und Karlsruhe einmal mehr erleben, dass das offenbar doch nicht so ist mit dem durchzogenen Strich.

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Ohne große Worte: Schwarze Linien sind Striche auf der Fahrbahn, schwarze Streifen mit angedeuteter Schraffur sind Fahrbahnbegrenzungen. Was mein Vordermann auf der Straße tat, ist mit einem roten Pfeil angezeigt.

Eigentlich ist damit genug gesagt. Ich schreibe dennoch noch:

ARGH!

Übungsplatz

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Der Übungsplatz, auf dem wir vor vielen Jahren übten, war eine vollasphaltierte Fläche mit ein paar Linien drauf, die Schilder waren auch nur auf den Boden gemalt. Diesen oben im Bild habe ich heute beim Spazieren in der Mittagspause gesehen – in Bruchsal, natürlich. Richtige Schilder und sogar Ampeln, Grünfläche zwischen den Straßen und ein hübscher Kreisverkehr. Total toll! Ich war versucht, eine Runde Auto drauf zu spielen – also verkehrsregelkonform durch den Parcours zu spazieren.

Dann bin ich aber doch lieber zu Lidl und habe meine Tee-Vorräte aufgestockt.

Spiegelei-Schild

Bevor ich zu meiner ersten Reise im neuen Jahr aufbreche, mussten eben noch ein paar Dinge erledigt werden. Mein Mann und ich fuhren also durch den Ort und stellten fest, dass im Rechts-vor-Links-Anteil der Dorfstraße eine Radfahrerin einem Auto eiskalt die Vorfahrt nahm. Eine paar Querstraßen weiter wusste ich, dass ich vor dem Querverkehr Vorfährt habe und fuhr durch. Da ich aber noch den Vorfall mit der Radfahrerin im Kopf hatte, fragte ich noch mal: „Ich habe hier doch Vorfahrt, oder?“ Er so: „Ja, da war ein Spiegelei-Schild.“

Für den Moment war ich etwas perplex, dann versuchte ich, mir das Schild vorzustellen. Bis zum nächsten real zu sehenden Vorfahrtsstraßenschild war ich der festen Auffassung, diese Schilder seien außen gelb und innen weiß, aber ich bekam’s nicht vor mein inneres Auge. Natürlich ist das Verkehrszeichen für die Vorfahrtsstraße außen weiß und innen gelb, aber ich reagiere im Normalfall wohl eher auf die für ein Verkehrszeichen einzigartige Form als auf die Farben.

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Angstgegner aus der Fahrschule

Es ist eine Weile her, dass ich in der Fahrschule war. Knapp zwanzig Jahre sind es, um genau zu sein, denn ich war 17, als ich in die Fahrschule ging, meine praktische Prüfung hatte ich im Januar nach meinem 18. Geburtstag.

Eines der Ereignisse, das mir am deutlichsten aus der Fahrschule in Erinnerung blieb und noch immer bleibt, ist ein Fehler, den ich damals gemacht habe. Ein Fehler, der zu einer Gefahrensituation geführt hätte, wenn mein Fahrlehrer nicht eingegriffen hätte. Ich wohnte damals noch bei meinen Eltern in einer Kleinstadt nahe Heilbronn, und so fanden Teile meines praktischen Fahrunterrichts in Heilbronn statt: Anfahrübungen auf einer unbelebten Straße des damals noch in den Anfängen befindlichen Gewerbegebiets „Böllinger Höfe“, das man von der A6 aus sieht, mit dem Stadtverkehr umgehen lernen in Heilbronn drin, Autobahnfahrten auf der A6 und A81 um Heilbronn herum. Auch das folgende Ereignis spielte sich in Heilbronn ab:

Ich fuhr von den Gewerbegebieten zwischen Heilbronn und Neckarsulm, nahe der Hauptfiliale von Kaufland bzw. Lidl und Schwarz, in Richtung B27. Die Straße, auf der ich fuhr, war dreispurig: ein Streifen führte rechts ab in Richtung Heilbronn auf die dort in jede Richtung mit zwei Fahrstreifen bestückten, baulich getrennten Richtungsfahrbahnen ausgestattete Bundesstraße, die anderen beiden Fahrstreifen nach links Richtung Anschlussstelle Heilbronn/Neckarsulm, die als Autobahnkreuz zwischen A6 und B27 ausgeführt ist. Ich befand mich auf dem Fahrstreifen ganz links, meine Ampel wurde grün und ich war so auf Lenken, Fahren, den Verkehr konzentriert, dass ich nicht realisierte, dass es zwei Fahrstreifen der Straße waren, die auf die zwei Fahrstreifen der B27 geführt wurden. Ich driftete nach rechts, auf den anderen Fahrstreifen, wo auch Fahrzeuge fuhren – ein beherzter Griff meines Fahrlehrers ins Lenkrad verhinderte einen Unfall, kurz war er sehr vehement – berechtigt! Dieser Lerneffekt hielt lange an – er hält bis heute an. Ich bemerke auch heute noch, dass ich beim mehrspurig abbiegen, insbesondere nach links, nicht nur besonders vorsichtig bin, sondern auch sehr deutlich wahrnehme, wenn jemand von seinem Fahrstreifen herunter auf einen anderen driftet. Das passiert leider nicht so selten – aber es ist sehr gefährlich, weil beim Abbiegen alle mit dem Abbiegen befasst sind und nicht damit rechnen, dass jemand auf den von einem selbst benutzten Fahrstreifen driftet.

Solche heilsamen Schocks, bei denen – hoffentlich – nichts passiert ist, haben bestimmt auch andere. Ich hoffe, auch bei anderen ist diese starke Sensibilität für die damalige Situation so präsent wie bei mir. Ich wünschte manchmal, dass ich glimpflich ausgegangene ähnliche Erlebnisse für andere potentiell gefährliche Situationen hätte. Das schärft enorm das Unrechts- und Gefahrenbewusstsein und macht einen mindestens in den betroffenen Situationen zu einem besseren Fahrer!

Mal wieder Rechtsfahrgebot

Zum Rechtsfahrgebot habe ich schon viel geschrieben, lamentiert, mich beschwert …

Heute war es keine Staubegegnung. Erstens waren es Begegnungen. Zweitens war’s nicht im Stau, sondern im laufenden Verkehr. Aber es fiel dennoch auf – viermal vor dem Brennpunkt, sechsmal nach dem Brennpunkt. Heute früh war – trotz Staus von Pforzheim West bis Pforzheim Ost – auf der Länge der Strecke eigentlich gar nicht so viel los. So ganz nebenbei fragt man sich an dieser Stelle, wenn mit verhältnismäßig wenig Fahrzeugen und recht großen Lücken im Verkehr alles läuft, auf den „langen“ Strecken ohne Fahrstreifenzahlveränderung, wieso verdammt nochmal man 20 Minuten vor Pforzheim Ost steht und nochmal 10 Minuten vor Stuttgart, nachdem man schon 20 Minuten auf dem Weg zur Autobahn verloren hat. Aber zurück zum eigentlichen Thema, das ich heute anschneiden wollte:

Insgesamt zehnmal passierte mir das heute. Auf tatsächlichen drei, wegen LKWs effektiven zwei Fahrstreifen lief der Verkehr bei irgendwas zwischen Tempolimit 120km/h und unbegrenzt so vor sich hin: 85-105km/h auf dem mittleren Streifen, 125-130km/h auf dem linken. Wundervolle Sache, alles gut. Dann kam ein längeres Stück ohne LKW, der rechte Fahrstreifen war völlig frei. Die Fahrer vor mir auf dem mittleren Streifen blieben bei 90-95km/h, der Abstand zum deutlich über 100km/h fahrenden Vordermann wuchs mächtig an, auf zwei, drei, vier adäquate Sicherheitsabstände. Der nächste LKW war weit weg. Auf dem linken Fahrstreifen wurde schnell gefahren – so schnell, dass ich mit meinem beschleunigungsschwachen kleinen Toyota Aygo nicht riskieren wollte, mit Vollgas von 90km/h auf die ca. 135km/h des Verkehrs links zu beschleunigen, weil ich genau wusste, dass ich damit jemanden dort zum in die Eisen steigen zwingen würde.

Fazit also: Rechts alles frei, viele hundert Meter voraus. Links schneller Verkehr, mittig knapp mehr als die Geschwindigkeit eines LKW auf der Autobahn, bei den PKW, und vor dem so verhältnismäßig langsam fahrenden PKW unendlich viel Platz (zumindest nach A8-Maßstäben). Was passiert also? Fährt der langsame Fahrer oder die langsame Fahrerin nach rechts? Nein.

Ich gestehe, an dieser Stelle habe ich etwas getan, was ich nicht tun möchte und nicht tun sollte. Ich fuhr recht rüber und ließ mein Auto einfach sich bewegen. Da die Fahrer schräg links vor mir meistens sogar langsamer wurden, wenn ich nicht mehr hinter ihnen war, hätte ich bremsen müssen, um nicht vorbeizurollen. Rechts überholen soll man nicht, darf man nicht, will man nicht. Wenn der Vordermann aber bei 200m Abstand zu seinem Vordermann nicht auf den völlig freien Fahrstreifen nach rechts fährt … bei Tempo 90 … und dann schleichend auf Tempo 85 verzögert, nachdem man selbst rechts rein gefahren ist …

So etwas ist unglaublich nervig. Das Argument, dass man nicht wieder auf den mittleren Fahrstreifen rausgelassen wird, zählt in meinen Augen bei so großen Abständen nicht. Klar, wenn der Verkehr sehr dicht ist, sind allzuviele Spurwechsel in einer überstrengen Auslegung des Rechtsfahrgebots toxisch für den Verkehrsfluss. Aber wenn alles läuft, doppelte bis vierfache Abstände im Bezug auf die Sicherheitsmindestabstände möglich sind und auch die rechte Spur nicht eine einzige LKW-Schlange ist, sondern die Abstände der LKW weit, WEIT über den eigentlich geforderten mindestens 50 Metern liegen, dann ist das Rechtsfahrgebot eine Sache, die dem Verkehrsfluss dient, nicht nur, weil es in der StVO steht.

Standstreifen …

Ich habe das zwar schon auf Facebook geschrieben, aber ich muss es nun nochmal tun:

Heute, nachdem auf der A8 zwischen Rasthof Pforzheim und Pforzheim Ost ein Unfall passiert war, wollte ich selbigen Stau ab Pforzheim Süd umgehen. Ich fuhr also an die Anschlussstelle heran, aber bei ca. drei Kilometer Abstand zur Ausfahrt war Schluss – der Stau begann, das freie Fahren endete. Nun ordnete ich mich schön brav auf der rechten Spur hinter die LKW, um dann rauszufahren. So weit, so gut. Natürlich ging es eher langsam – und immer wieder scherte jemand rechts auf den Standstreifen aus, fuhr am ganzen Stau vorbei und nahm dann wohl dieselbe Ausfahrt, die ich anvisiert hatte. Ich wusste im Grunde, dass das falsch ist – dass das REGELWIDRIG ist.

Als ich unter der 1000m-Markierung vor der Ausfahrt stand, fuhren einmal gleich zwanzig Fahrzeuge auf einmal rechts an mir vorbei, umgingen einen auf dem Standstreifen stehenden LKW und fuhren da dann weiter – Richtung Ausfahrt. Ich blieb auf dem rechten Fahrstreifen und kam mir zunehmend blöd vor. Allerdings habe ich die Regeln nicht gebrochen, ich fuhr erst auf den Ausfädelstreifen und rollte dann gemütlich die Ausfahrt hinunter.

Nun bekam ich von einem Bekannten einen Kommentar zu meinem Facebook-Post. Er habe gehört, man dürfe bis zur Ausfahrt den Standstreifen benutzen. Also war ich mir nicht sicher und guckte nach. Laut Straßenverkehrsordnung ist der Standstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn, man darf dort also nicht fahren. Auch nicht in Ausnahme-Situationen, es sei denn, der Standstreifen wurde durch die Polizei zur Befahrung freigegeben. Laut Bußgeld-Katalog kostet auf dem Standstreifen zu fahren (egal, ob eine Ausfahrt angesteuert wird oder nicht!) 75 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Es ist sogar teurer und somit stärker geahndet, als ohne Not auf dem Standstreifen halten oder dort parken – gemäß aktuellem Bußgeldkatalog.

Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist zwar (leider) verschwindend gering, wie bei so ziemlich jedem Verstoß … aber … wenn es einen erwischt, ist es tatsächlich einen Punkt wert. Also: Tut das bitte nicht. Ich tu’s auch nicht.

Was bedeutet dieses Schild?

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Dies ist das Verkehrszeichen 277. Es bedeutet ein Überholverbot für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – darunter fallen sogar eine Menge der berüchtigten Lieferwagen – wenn auch nicht alle. LKW fallen sogar zu wesentlichen Teilen darunter, wenn nicht alle.

Wo findet man dieses Schild? Zum Beispiel vor der Verengung von drei auf zwei Spuren vor der Anschlussstelle Pforzheim Ost – übrigens in beiden Richtungen, also von Karlsruhe kommend kurz hinter der Anschlussstelle Pforzheim Nord und von Stuttgart kommend kurz hinter der Anschlussstelle Pforzheim Süd. Auf der Steigung von Pforzheim Ost hoch Richtung Pforzheim Nord übrigens auch …

Zumindest behaupten das meine Augen. Vermutlich liege ich falsch, denn es wird wirklich dauernd ignoriert. Am Montag war es tatsächlich so, dass trotz des Schilds, trotz verfügbaren Lücken vor mir drei LKW bis direkt zur Verengung Richtung Karlsruhe fuhren, also bis fast an den Rasthof Pforzheim – auf der mittleren Spur. Mehr noch, einer blinkte rechts, um in eine Lücke einzuscheren. Er tat das auch halb, dann kam das Überholverbotsschild für LKW in Sicht – und prompt fuhr er halb auf dem rechten, halb auf dem mittleren Fahrstreifen weiter. Bündig mit dem Beginn des Überholverbots zog der Fahrer seinen LKW wieder direkt vor mir ganz auf den mittleren Streifen – und hatte natürlich massive Probleme mit dem Finden einer Lücke, da sich die LKW-Fahrer, die sich an die Regeln hielten, übervorteilt vorkamen.

Auf der Steigung – auch da findet man dieses Schild, deutlich sichtbar – waren dann mehr LKW auf der mittleren Spur als LKW auf der rechten Spur. Ich gebe zu, ein LKW hatte wohl mehr geladen, als für seine Motorisierung gut war. Er fuhr SEHR langsam. Allerdings rechtfertigt das nicht, bei bestehendem Überholverbot superknapp und gefährlich herauszuziehen – und danach noch die gesamte Reststeigung auf der mittleren Spur zu bleiben, um in Zeitlupe weitere, fast gleichschnelle LKW zu überholen – bei gültigen Überholverbot, wohlgemerkt!

Wenn ein wirklich als Verkehrshindernis agierender, also kaum noch 20km/h fahrender LKW auf der rechten Spur unterwegs ist, wird kaum jemand das Verständnis verweigern, wenn die LKW daran vorbeiwollen, auch wenn Überholverbot herrscht. So nachsichtig sind die meisten PKW-Fahrer – und auf der Talsohle bei Pforzheim Ost sind die meisten ja hinreichend langsam, dass das kein Problem darstellt. Allerdings bei gültigem Verbot Blinker setzen und im selben Augenblick schon mit Überlapp rausziehen, das geht zu weit.

Ich würde nicht so weit gehen, ein LKW-Überholverbot auf allen Autobahnen generell zu fordern. Aber die Einhaltung bestehender Verbote, vielleicht bis auf oben genannte Ausnahmefälle, möchte ich schon bestehen. So kam dann auch auf besagter Heimfahrt meine Hupe ziemlich häufig zum Einsatz … jemanden, der ganz offenkundig regelwidrig handelt, darf man durchaus drauf hinweisen.

An die eigene Nase fassen

Ich merke immer wieder, wie ich mich über andere Verkehrsteilnehmer ärgere. Oder über andere Leute im allgemeinen. Wie ich sage, dieses oder jenes „gehe überhaupt nicht“.

Und dann ertappe ich mich dabei, selbst nicht so viel anders oder gar genau so zu handeln. Ich sehe zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen in aller Regel ein. Aber dennoch korrigiere ich mich nicht auf die 75 der LKW und fahre rechts rüber, wenn ich bei Tempolimit 80 in der Baustelle mit etwas über 90 auf dem Tacho links im Verkehr mitschwimme. Ich sehe ein, dass Abstand wichtig ist, ich ärgere mich über Drängler – und doch merke ich immer mal, dass ich nun doch dichter aufgefahren bin, als ich das bei einem anderen Fahrer hinter mir als okay akzeptieren würde. Ich ärgere mich darüber, wenn ich im Stau eine größere Lücke lasse, um Stop-And-Go in langsames Fließen zu verwandeln und vor mir dann einer von der genau gleich schnellen anderen Spur die Lücke zumacht und prompt abrupt bremst. Aber gelegentlich nutze ich auch Lücken und stelle hinterher fest, dass ich etwas schnell war, muss bremsen – und der Hintermann nimmt’s vermutlich genau so wahr wie ich, wenn ich mich über sowas ärgere.

Ich nehme es recht persönlich, wenn ich merke, dass ich die von mir selbst an andere gesetzten Standards gefühlt oder auch echt nicht erfülle. Nicht nur im Straßenverkehr, auch im Privaten und vor allem im Beruf. Mir wurde schon das ein oder andere Mal gesagt, ich scheitere an meinen eigenen Ansprüchen. Das mag sein – aber irgendwie halte ich es für eine gute Sache, auch die eigenen Fehler schwer zu nehmen. Freilich, Abhaken und beim nächsten Mal besser Machen sollte es sein. Aber die eigenen Fehler Ausblenden und bei anderen Monieren, wenn sie das machen, ist irgendwie scheinheilig.

So gesehen: Ich bin nun zwar nicht unbedingt das, was man eine praktizierende Christin nennen würde, aber in der Hinsicht gibt es zwei griffige Formulierungen, die mir beim Thema „eigene Fehler – anderer Leute Fehler“ in den Sinn kommen und aus dem Neuen Testament stammen:

Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge, und wirst nicht gewahr des Balkens in deinem Auge?

Das hier ist das eine, sehr konkrete. Im Prinzip die Vorwegnahme der netten Redensart vom „an die eigene Nase fassen“. Sollte man auch im Straßenverkehr immer mal wieder machen. Und dann, sehr konkret, die Anweisung, sich in den anderen hinein zu versetzen:

Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg‘ auch keinem anderen zu.

Also: Wenn’s mich nervt, dass mir jemand dicht auffährt, sollte ich es selbst auch vermeiden. Allerdings muss ich sagen, dass das eigentlich schon wieder zu schwach formuliert ist. Wenn’s jemandem egal ist, ob ihm dicht aufgefahren wird, ob er bedrängelt wird oder was auch immer, darf er nach der Formulierung ruhig auch anderen dicht auffahren. Der Abstand ist im Interesse der Sicherheit beider Parteien aber dennoch zu klein. Wahrscheinlich greift mein Vergleich zu kurz, aber letztlich sehe ich doch im Stau, dass solche Dinge wie Drängeln und Lückenspringen für einen selbst akzeptabel erscheinen und man sie auch anderen zubilligt, der Tendenz nach. Zumindest bestimmte Fahrer, die allerdings in der Regel nicht mir entsprechen.

Vernünftiger wäre wohl, die Fahrer anzuweisen, dass sie sich konform mit Regeln verhalten, die für alle gelten sollten – man versetzt sich also nicht nur in sich hinein und guckt, was man nicht haben will, wie die anderen handeln – sondern man fordert, dass wie man sich verhält gemäß Regeln verläuft, die problemlos und gut für alle gelten könnten. Und da landet man dann, denke ich, schon beim kategorischen Imperativ.

Aber mit großer Wahrscheinlichkeit stoße ich da in einen Bereich von Ethik und Philosophie vor, von dem ich nichts verstehe – oder unterstelle teils einfach, dass ich selbst und auch die Menschen um mich herum erstens besser und zweitens mir ähnlicher sind, als das in Wirklichkeit der Fall ist. Denn dann verschwimmen in meinen Augen die Grenzen zwischen dem, wie ich behandelt werden möchte und dem, was ich mir unter einer allgemeinen Gesetzgebung vorstelle.