[KuK] Landwirtschaftlicher Verkehr?

Ich hatte heute ja mal wieder einen kleinen Lauf durch die Umgebung von Bietigheim (Baden). Mein Weg führte mich nach Durmersheim und dann auf der Hardt an Bietigheim vorbei nach Ötigheim, dann kehrte ich über den „Ötigheimer Weg“ (in Bietigheim) bzw. „Am Schlangenrain“ (in Ötigheim) über die Wiesen und Felder in dem schmalen Spalt zwischen Bietigheim und Ötigheim zurück. Das ist ein asphaltierter Radweg zwischen den beiden Dörfern, auf dem ganz korrekt mit Verkehrszeichen 260, Fahrrad fahren gestattet, aber Auto- und Motorradfahren untersagt ist.

… und kommt mir nicht ein Geländewagen mit mindestens 45 km/h entgegen, zwei junge Burschen sitzen drin, rasen an mir vorbei? Mag ja sein, dass die beiden „Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr“ waren, kann ich nicht beurteilen, auch wenn ich es nicht glaube. Aber auf einem solchen Weg, bei entgegenkommender Läuferin, halte ich angemessene Geschwindigkeit für das Gebot der Stunde.

Mal wieder Rechtsfahrgebot

Zum Rechtsfahrgebot habe ich schon viel geschrieben, lamentiert, mich beschwert …

Heute war es keine Staubegegnung. Erstens waren es Begegnungen. Zweitens war’s nicht im Stau, sondern im laufenden Verkehr. Aber es fiel dennoch auf – viermal vor dem Brennpunkt, sechsmal nach dem Brennpunkt. Heute früh war – trotz Staus von Pforzheim West bis Pforzheim Ost – auf der Länge der Strecke eigentlich gar nicht so viel los. So ganz nebenbei fragt man sich an dieser Stelle, wenn mit verhältnismäßig wenig Fahrzeugen und recht großen Lücken im Verkehr alles läuft, auf den „langen“ Strecken ohne Fahrstreifenzahlveränderung, wieso verdammt nochmal man 20 Minuten vor Pforzheim Ost steht und nochmal 10 Minuten vor Stuttgart, nachdem man schon 20 Minuten auf dem Weg zur Autobahn verloren hat. Aber zurück zum eigentlichen Thema, das ich heute anschneiden wollte:

Insgesamt zehnmal passierte mir das heute. Auf tatsächlichen drei, wegen LKWs effektiven zwei Fahrstreifen lief der Verkehr bei irgendwas zwischen Tempolimit 120km/h und unbegrenzt so vor sich hin: 85-105km/h auf dem mittleren Streifen, 125-130km/h auf dem linken. Wundervolle Sache, alles gut. Dann kam ein längeres Stück ohne LKW, der rechte Fahrstreifen war völlig frei. Die Fahrer vor mir auf dem mittleren Streifen blieben bei 90-95km/h, der Abstand zum deutlich über 100km/h fahrenden Vordermann wuchs mächtig an, auf zwei, drei, vier adäquate Sicherheitsabstände. Der nächste LKW war weit weg. Auf dem linken Fahrstreifen wurde schnell gefahren – so schnell, dass ich mit meinem beschleunigungsschwachen kleinen Toyota Aygo nicht riskieren wollte, mit Vollgas von 90km/h auf die ca. 135km/h des Verkehrs links zu beschleunigen, weil ich genau wusste, dass ich damit jemanden dort zum in die Eisen steigen zwingen würde.

Fazit also: Rechts alles frei, viele hundert Meter voraus. Links schneller Verkehr, mittig knapp mehr als die Geschwindigkeit eines LKW auf der Autobahn, bei den PKW, und vor dem so verhältnismäßig langsam fahrenden PKW unendlich viel Platz (zumindest nach A8-Maßstäben). Was passiert also? Fährt der langsame Fahrer oder die langsame Fahrerin nach rechts? Nein.

Ich gestehe, an dieser Stelle habe ich etwas getan, was ich nicht tun möchte und nicht tun sollte. Ich fuhr recht rüber und ließ mein Auto einfach sich bewegen. Da die Fahrer schräg links vor mir meistens sogar langsamer wurden, wenn ich nicht mehr hinter ihnen war, hätte ich bremsen müssen, um nicht vorbeizurollen. Rechts überholen soll man nicht, darf man nicht, will man nicht. Wenn der Vordermann aber bei 200m Abstand zu seinem Vordermann nicht auf den völlig freien Fahrstreifen nach rechts fährt … bei Tempo 90 … und dann schleichend auf Tempo 85 verzögert, nachdem man selbst rechts rein gefahren ist …

So etwas ist unglaublich nervig. Das Argument, dass man nicht wieder auf den mittleren Fahrstreifen rausgelassen wird, zählt in meinen Augen bei so großen Abständen nicht. Klar, wenn der Verkehr sehr dicht ist, sind allzuviele Spurwechsel in einer überstrengen Auslegung des Rechtsfahrgebots toxisch für den Verkehrsfluss. Aber wenn alles läuft, doppelte bis vierfache Abstände im Bezug auf die Sicherheitsmindestabstände möglich sind und auch die rechte Spur nicht eine einzige LKW-Schlange ist, sondern die Abstände der LKW weit, WEIT über den eigentlich geforderten mindestens 50 Metern liegen, dann ist das Rechtsfahrgebot eine Sache, die dem Verkehrsfluss dient, nicht nur, weil es in der StVO steht.

Standstreifen …

Ich habe das zwar schon auf Facebook geschrieben, aber ich muss es nun nochmal tun:

Heute, nachdem auf der A8 zwischen Rasthof Pforzheim und Pforzheim Ost ein Unfall passiert war, wollte ich selbigen Stau ab Pforzheim Süd umgehen. Ich fuhr also an die Anschlussstelle heran, aber bei ca. drei Kilometer Abstand zur Ausfahrt war Schluss – der Stau begann, das freie Fahren endete. Nun ordnete ich mich schön brav auf der rechten Spur hinter die LKW, um dann rauszufahren. So weit, so gut. Natürlich ging es eher langsam – und immer wieder scherte jemand rechts auf den Standstreifen aus, fuhr am ganzen Stau vorbei und nahm dann wohl dieselbe Ausfahrt, die ich anvisiert hatte. Ich wusste im Grunde, dass das falsch ist – dass das REGELWIDRIG ist.

Als ich unter der 1000m-Markierung vor der Ausfahrt stand, fuhren einmal gleich zwanzig Fahrzeuge auf einmal rechts an mir vorbei, umgingen einen auf dem Standstreifen stehenden LKW und fuhren da dann weiter – Richtung Ausfahrt. Ich blieb auf dem rechten Fahrstreifen und kam mir zunehmend blöd vor. Allerdings habe ich die Regeln nicht gebrochen, ich fuhr erst auf den Ausfädelstreifen und rollte dann gemütlich die Ausfahrt hinunter.

Nun bekam ich von einem Bekannten einen Kommentar zu meinem Facebook-Post. Er habe gehört, man dürfe bis zur Ausfahrt den Standstreifen benutzen. Also war ich mir nicht sicher und guckte nach. Laut Straßenverkehrsordnung ist der Standstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn, man darf dort also nicht fahren. Auch nicht in Ausnahme-Situationen, es sei denn, der Standstreifen wurde durch die Polizei zur Befahrung freigegeben. Laut Bußgeld-Katalog kostet auf dem Standstreifen zu fahren (egal, ob eine Ausfahrt angesteuert wird oder nicht!) 75 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Es ist sogar teurer und somit stärker geahndet, als ohne Not auf dem Standstreifen halten oder dort parken – gemäß aktuellem Bußgeldkatalog.

Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist zwar (leider) verschwindend gering, wie bei so ziemlich jedem Verstoß … aber … wenn es einen erwischt, ist es tatsächlich einen Punkt wert. Also: Tut das bitte nicht. Ich tu’s auch nicht.