Eines vorweg: Manche blinken gar nicht. Das ist fast schlimmer, wenn auch weniger irritierend.
Grundsätzlich ist es aber so, dass – aus meiner Sicht – auf mehrstreifigen, baulich getrennten Straßen die Blink-Etikette ein bisschen eine andere ist als auf einer Landstraße mit nur durch einen gestrichelten Strich getrennten Richtungsfahrbahnen – und jeweils nur einem Streifen je Richtung. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege: Auf der Landstraße kann man ruhig beim Überholen blinken – die ganze Zeit links, dann nach Abschluss des Überholvorgangs einfach den Blinker wieder ausmachen. Von mir aus kann man auch vor dem Überholen links, während des Überholens gar nicht und beim Wiedereinscheren rechts blinken. Mir ist das egal, ist beides eindeutig. Auf einer Landstraße, wohlgemerkt.
Auf der Autobahn finde ich das Verhalten, das ich heute auf der A65 zwischen Landau und Karlsruhe beobachten durfte, irritierend. Ein Fahrer vor mir scherte links blinkend hinter einem LKW aus, behielt den Blinker an, scherte links blinkend wieder nach rechts vor dem LKW ein … und schaltete dann den Blinker aus. Ich dachte, er habe sich vertan. Aber beim nächsten und übernächsten LKW machte er das ganz genauso. Ich war völlig irritiert!
Ist es nicht seltsam, dass ich auf der Landstraße beide Blink-Paradigmen eindeutig fände und akzeptieren könnte, auf der Autobahn dagegen gar nicht? Naja, SO seltsam ist es vielleicht nicht. Auf der Gegenfahrbahn beim Überholen auf der Landstraße ist etwas VÖLLIG anderes als auf der linken Spur auf der Autobahn. Es gibt natürlich auch auf der Autobahn ein Rechtsfahrgebot, aber für mich ist das Ausscheren und das Einscheren auf der Autobahn jeweils ein eigener Vorgang, während das Überholen auf der Landstraße wirklich eine unteilbare Einheit bildet, die möglichst schnell abgeschlossen sein muss …
Ich habe die Regeln übrigens nicht nachgelesen – vielleicht schlägt die mir nun jemand um die Ohren und sagt, dass ich falsch liege. Wäre cool – hätte ich was gelernt.