Rad-Erlebnisse

Seit nunmehr fast 15 Monaten fahre ich wieder Fahrrad. Das ist etwas anderes als das Laufen – denn als Läuferin nehme ich nicht fundamental anders am Verkehr teil, als ich das gehend täte, nur bin ich etwas schneller. Insbesondere in Orten spielt es hier eine große Rolle, ob mein Sportgerät oder Verkehrsmittel meine Laufschuhe sind oder ob es mein Fahrrad ist, denn: Laufen muss ich auf dem Gehweg, Radfahren DARF ich gar nicht auf dem Gehweg. Natürlich gibt es Radwege… hier, südlich von Karlsruhe, ist allerdings in den Orten der übliche Aufbau, dass es Radwege zwischen den Orten gibt (meist als kombinierte Rad- und Gehwege, mit horizontaler Trennlinie zwischen den Verkehrsmitteln auf dem blauen Schild), in den Orten selbst aber nur Gehwege und die Straße. Ist der Gehweg nicht gesondert gekennzeichnet, DARF ich ihn als Radlerin gar nicht benutzen, sofern ich nicht ein Kind, das auf dem Gehweg radeln darf, begleite. Ist der Gehweg als „Fußweg, Radfahrer frei“ (blaues, rundes Fußwegschild mit weißem Radfahrer frei drunter) gekennzeichnet, darf ich in Schrittgeschwindigkeit drauf fahren – muss aber nicht, sondern darf stattdessen auch die Straße benutzen.

So viel – zu viel Vorrede, ich weiß!

Nun habe ich nach einigen Tagen, an denen es mir nicht so gut ging, das Rad mal wieder rausgeholt, um etwas zu testen: Klickpedale. Wie schon früher geschrieben, habe ich Kombipedale für Shimanos SPD-System an mein Rennrad (Focus Izalco Race, Spitzname: „Green Scooter Killer“), mein Touren-Rennrad (Trek 520, Spitzname: „Red Flash“) geschraubt. Geübt habe ich das Ein- und Ausklicken am Heimtrainer. Freitagnachmittag habe ich es dann erstmals auf dem grünen Renner in freier Wildbahn probiert. Noch etwas unsicher radelte ich durch den Ort, immer gefasst auf plötzliches Halten, immer bereit, schnell auszuklicken. Ich war noch deutlich konzentrierter auf die Verkehrsregeln als sonst. Mehrfach wurde mir Vorfahrt gewährt, die ich nicht hatte – ich hielt an und ließ mich erst von ausgiebigem Winken der Vorfahrt habenden Autofahrer animieren, doch den Überweg vor dem haltenden Autofahrer zu benutzen oder mir Vorfahrt gewähren zu lassen, die ich nicht hatte. Mir fielen auch wieder Leute auf, die komische Dinge taten: Eine Radlerin, die auf dem kombinierten Rad- und Fußweg mit In-Ear-Kopfhörern radelte, ihr klingelndes Telefon hervorholte, drauf schaute, hineinsprach und einen Fußgänger beinahe über den Haufen fuhr… einen Autofahrer, der mit sicher mehr als 50 km/h in den Ort hineinrollte – mit einem Hund auf dem Schoß, der über das Steuer schaute, und einem Handy in der Hand. Da fragt man sich: „Geht’s noch?“ Sicher macht man manchmal Fehler, bricht aus Unachtsamkeit Verkehrsregeln. Aber manche Dinge sind echt so offensichtlich…

Der Knüller kam dann aber im Nachbarort. An einer T-Kreuzung fuhr ich geradeaus, von links mündet dort eine Straße ein. Die Kreuzung liegt etwa zweihundert Meter von einem Spielplatz entfernt. Einen Radweg gibt es dort nicht, nur Gehwege, bei denen an der Kreuzung für Rollstühle oder dergleichen die Bordsteine abgesenkt sind. Die Kreuzung ist – zugegebenermaßen – mit den Bordsteinen ein bisschen so gestaltet, als würde sie den von der einmündenden Straße kommenden Verkehrsteilnehmern links abbiegend abknickende Vorfahrt gewähren. Allerdings sind die Linien auf dem Boden eindeutig, dort herrscht rechts vor links, ebenso gibt es keine Vorfahrtsschilder, weder das gelb-weiße „Vorfahrtsstraße“ noch das rote Dreieck für einmalige Vorfahrt.

Also: Ich fuhr hübsch auf die T-Kreuzung zu. Geradeausfahrend mit Einmündung von links konnte ich nur Vorrang haben. Von links kam eine Autofahrerin, hielt an der Linie, guckte, hielt anderthalb Meter später, guckte. Ich bremste an, machte mich haltebereit – lieber sich die Vorfahrt nehmen lassen als vor einem Auto hängen. Aber sie hielt und guckte, in meine Richtung. Ich fuhr auf die Kreuzung – und hörte den Motor zwar nicht aufheulen, aber doch Anfahrgeräusche machen. Ganz eng war’s! Ich war geschockt, bekam Angst und wurde sauer. Ich hielt etwas später an der Straße an, brüllte gegen die Windschutzscheibe „Rechts vor links!“ Ich glaube, die Fahrerin war so geschockt wie ich, guckte nach meiner Interpretation schuldbewusst. Sie hatte mich wohl wirklich nicht gesehen. Sie überholte nicht, ließ mich ein ganzes Stück vor sich fahren, erst, als ich abbog und sie geradeaus fuhr, nutzte die sie 30 km/h wieder aus, die man dort fahren darf.

Ich habe die Stelle anschließend zu Fuß nochmal besichtigt: Ich hätte recht gehabt, wenn es zum Unfall gekommen wäre. Aber das hilft bei kaputtem Fahrrad und kaputten Knochen nur wenig, denn neues Fahrrad beschaffen und Verletzungen heilen muss man ja doch, egal, ob es die gegnerische Haftpflicht zahlt oder man selbst.

Als ich meinem Vater davon erzählte, meinte er: „Dein Großonkel sagte mir, als ich mir vor 50 Jahren ein Moped kaufte: ‚Junge, pass‘ auf. Beim Zweirad ist vorne der Kopf. Beim Auto ist vorne der Geldbeutel.'“ Recht hat er. Als Radlerin, insbesondere auf dem Rennrad, wird man leichter übersehen, die Geschwindigkeit wird meist unterschätzt, und man hat keinerlei Knautschzone um sich rum. Allerdings gibt’s noch eine Besonderheit auf dem Rennrad, und damit meine ich nicht die Klickpedale: Aus meiner Erfahrung heraus betrachten einen viele Fußgänger automatisch als Rowdy, der auf die Straße gehört, wenn man den Rennlenker vorne dran hat. Ganz oft schon wurde ich von Fußgängern auf Rad- bzw. Rad- und Fußwegen mit Gesten aufgefordert, die Straße zu benutzen. Auch wurde schon mehrfach davon ausgegangen, dass ich nicht geklingelt hätte, weil Fußgänger (trotz meines Klingeln) keinen Platz gemacht hatten.

Ich bin nur froh, dass mir nicht gleich beim ersten Mal mit Klickpedalen wirklich was passiert ist. Denn eigentlich fand ich die Kontrolle, die ich dadurch über das Rad habe, sehr gut – wenn man nicht so oft anhalten müsste, wäre das etwas, das ich gerne immer hätte. Mal sehen, wie ich damit weiter verfahre.

E-Scooter und Pedelecs / Fahrräder

Es ist noch nicht lange her (zumindest gefühlt), da gab es hier auf dem Blog in den Kommentaren eine kleine Diskussion, wer mit Fahrrädern auf Gehwegen fahren darf und wer nicht. Außerdem hört man immer wieder, dass die blöden Fahrradfahrer doch den Fahrradweg benutzen sollen, wenn er schon da ist, und nicht auf der Fahrbahn fahren sollen (unter anderen hat mich das immer aufgeregt). Aber wie ist das? Müssen Fahrradfahrer den Fahrradweg benutzen? Auch wurde mir mal von jemandem gesagt, dass Motorroller ja eigentlich auf Fahrradwegen fahren dürfen. Aber stimmt das? Ich muss gestehen – ich wusste es in diesen Moment leider nicht.

Jetzt kommt seit Juni noch eine weitere Komponente hinzu. Die sogenannten E-Scooter sind jetzt unterwegs. Aber wo dürfen bzw. müssen diese denn fahren? Fahrbahn? Radweg? Gehweg?

Da habe ich im auf der Seite vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – kurz BMVI – eine nette Grafik gefunden. Aber zuvor etwas Irritation von meiner Seite aus: was hat Verkehr mit digitaler Infrastruktur zu tun? Warum wurde das so zusammengelegt? Das hört sich für mich nach reinem Schwachsinn an und jedes der beiden hätte ein eigenes Ministerium verdient. Wie kann es sein, dass Fördergelder, die für den Aufbau der Games-Branche (auch das ist digitale Infrastruktur) für 2020 nicht mehr gezahlt werden sollen – obwohl es im Koalitionsvertrag steht? Und als Begründung wird die geplatzte PKW-Maut gesagt. Deren Geld hätte doch eigentlich in Verkehr (Instandhaltung der Straßen und Co.) fließen sollen – aber da die digitale Infrastruktur mit zu dem Ministerium gehört… nun ja… sind die Fördergelder für sowas wohl von Verkehrseinkünften abhängig. Aber genug aufgeregt. Um dieses Thema geht es hier ja eigentlich auch gar nicht.

So als erstes ist hier einmal die Grafik:

BMVI

Zu finden ist diese Grafik hier:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/elektrokleinstfahrzeuge-zulassung.html

Hier sieht man eigentlich sehr schön, wer wo fahren darf, insbesondere ab welchem Alter. Bleiben wir kurz beim E-Scooter, hier auch schön „Elektrokleinstfahrzeug mit Lenkstange“ genannt. In der Grafik sieht man, dass man dieses Gefährt erst ab 14 Jahren benutzen darf. Außerdem dürfen sie nicht schneller als 20km/h fahren. Und sie dürfen auf Radwegen benutzt werden. Falls keine vorhanden sind, müssen sie auf die Fahrbahn; Also genau wie ein Fahrrad / Pedelec. Auf Gehwegen haben sie überhaupt nichts zu suchen!

Wie sieht es bei den Motorrollern aus? Laut dieser Grafik heißt es, dass diese nur auf der Fahrbahn fahren dürfen. Das stimmt allerdings so nicht. Hier verschweigt die Abbildung etwas: Dass Mofas nur die Fahrbahn benutzen dürfen, gilt nämlich nur innerorts. Also wenn es innerhalb eines Ortes einen Radweg gibt, so dürfen ihn Mofafahrer nicht benutzen. Außerhalb eines Ortes jedoch dürfen sie und auch E-Bikes (sogenannten S-Pedelecs) Radwege benutzen. So steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung.

§ 2 Abs. 4 StVO

Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.

Hier in diesen Abschnitt steht auch noch etwas anderes. Was ich mich oben gefragt habe: müssen Radfahrer denn Radwege benutzen oder nicht? Wenn es also einen Radweg gibt, der aber nicht gekennzeichnet ist – dann dürfen Radfahrer ihn getrost ignorieren oder benutzen; es bleibt dem Radfahrer überlassen. Bei Radwegen auf der linken und rechten Seite muss aber die rechte Seite benutzt werden; es sei den ein Schild sagt, dass man auch den linken Radweg benutzen darf.

Anders sieht es aus, wenn der Radweg mit den Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Dann müssen Radfahrer den Radweg benutzen. Fahren sie auf der Fahrbahn machen, so sie sich strafbar. Da wahrscheinlich niemand was mit der Nummer Bezeichnung anfangen kann – hier mal die Zeichen und wie sie aussehen.

2000px-Zeichen_241-30_-_getrennter_Rad-_und_Fußweg,_StVO_1992

Der unterschied zwischen 240 und 241 ist übrigens, dass man bei ersterem einen Weg zusammen teilt und bei 241 es zwei getrennte Wege gibt.

Kommen wir zu Kindern auf dem Gehweg. Hier in der Grafik sieht man, dass Kinder, die jünger oder 7 Jahre alt sind, auf dem Gehweg fahren müssen, Kinder mit bis zu neun Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren. Lange Zeit war es so, dass es hieß, dass sie auf dem Gehweg fahren müssen, auch wenn ein Fahrradweg vorhanden ist. Das ist mittlerweile nicht mehr so. Sollte ein Fahrradweg vorhanden sein, dann darf dieser auch gerne von Kindern unter 7 benutzt werden. Zu den komischen Regeln hat auch gehört, dass erst seit 2016 eine Begleitperson mit auf den Gehweg fahren darf, um das Kind zu begleiten. Vorher durfte dies niemand. Und da ist es auch schon zu echt seltsamen Vorfällen bekommen.

So ist die Mutter des Kindes regulär auf der rechten Straßenseite gefahren und das Kind links auf den Gehweg. Rechts gab es keinen Gehweg. Damals war das alles so gesetzlich geregelt. Also alles nach Vorschrift. Oder doch nicht? Nein – denn es ist etwas passiert und die Mutter hat die Schuld bekommen, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Aber um diese einzuhalten, hätte sie die STvO verletzen müssen. Egal wie – wahrscheinlich hätte man ihr beides zur Last gelegt.

Wer über diesen Fall nachlesen will, der kann dies gerne hier tun:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=311%20C%20734/04

Aber zum Glück ist das jetzt nicht mehr der Fall. Eine (nur eine!) Aufsichtsperson (ab 16 Jahren) darf nun als Begleitperson auf den Gehweg mitfahren. Aber es ist schon erstaunlich, dass solch eine Regelung erst ab 2016 gekommen ist. Das ist im Grunde noch nicht so lange her.

Hier übrigens noch der Auszug aus dem StVO:

§ 2 Abs. 5 StVO

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

Und mit soviel Rechtslage mache ich erst mal Schluss. Jedenfalls recht interessant das ganze und wie es sich entwickelt. Genau wie dieser Text, in dem ich eigentlich nur über den E-Scooter reden wollte, und was man mit ihm darf oder nicht darf.

In diesem Sinne, eine fröhliche Fahrt oder Lauf mit egal welchen Fahrzeug oder Beine!

Flash …

Zur Zeit fühle ich mich ein bisschen wie Flash aka Barry Allen und Dr. Wells in einer Person: Ich laufe. Laufen ist ein ganz neues Lebensgefühl, wenn man mal drin ist. Laufen fühlt sich an, als wäre man ein anderer Mensch, vor allem, wenn einem dann mal auffällt, wie sich die Laufdynamik mit Aufbau der Muskeln verändert, aufbaut und plötzlich die Schritte sich ganz anders anfühlen, schneller, raumgreifender, wenn auch nicht größer, dynamischer, elastischer. Man ist schneller, und das ist ein Rausch – so weit der „Barry-Allen“-Aspekt. Dann bin ich es aber auch selbst, die mich dazu pusht. Ich lerne, wie ich besser laufen kann, schneller laufen kann, ich lerne etwas über meine Muskeln, meine Technik, die Dynamik meines Körpers. Auch über das Essen, was mir gut tut, wann es mir gut tut und wann nicht. Ich bin es, die diese bessere Läuferin aus mir macht, freilich mit Infos, aber vor allem ich bin es, die mich motiviert – das ist dann der „Dr.-Wells“-Aspekt. Ich verwende für das Bild die Staffel 1 der Serie „Flash“, falls sich jemand wundert.

Am Donnerstag jedoch hätte ich es fast darauf angelegt, den anderen Aspekt von Flash kennenzulernen. Denn in oben zitierter Serie wird Barry Allen durch einen Blitz und bestimmte Umstände zu Flash, dem schnellsten Menschen der Welt. Gestern, am Donnerstag, lief ich durch den Wald – und ich sah es einfach nicht, wie es ich zuzog. Dann, als ich schon merkte: „Huch, Wolken … es wird kühl, wird Zeit, dass ich nach Hause komme!“, fragte mich ein Mann mit Fahrrad im Wald, wo der Weg hinführe, auf dem ich unterwegs war – da war ich auf dem Weg Richtung Durmersheim. Ich wies ihm den Weg und lief weiter, langsam wurde mir bewusst, dass es WIRKLICH dunkel geworden war – und dann verließ ich den Wald. Schwere Wolken hingen über mir, Gewitterwolken. Nachdem ich bei 7,5km meinen Puls von gehaltenen 140 auf gehaltene 148 hochgepeitscht hatte, wurden die letzten 2km mit maximalem Tempo gelaufen – ich wollte heim, ich hatte Angst. Natürlich wurde ich nicht von einem Blitz getroffen. Das Gewitter kam aber erschreckend kurze 30 Minuten nach meiner Heimkehr über den Ort, in dem mein Mann und ich lebten. Aus der Sorge heraus hatte mein Mann mich auch beim Heimkommen angemeckert, mit der Frage, ob ich noch ganz bei Trost sei …

Ich war so froh, zuhause zu sein, und so schuldbewusst, dass ich ihm – wahrheitsgemäß – sagte, dass ich das Gewitter erst zu spät gesehen hatte, im Wald war es mir gar nicht aufgefallen. Ich wäre mit Zurückmotzen eh im Unrecht gewesen – und ich war aufgrund der zwei Kilometer „alles was geht“, nach vorher 12,5km durchaus auch flott laufen, zu sehr in meinem Runner’s High, um an Motzen nur zu denken.

Am Ende bin ich nicht Harrison Wells und nicht Barry Allen. Aber ich laufe. Laufen ist eine ganze Welt von Lebensgefühl. Und DAS verbindet mich mit Flash. Dass mich der Blitz nicht mit Flash verbindet, dafür bin ich dankbar.