Was ist ein Radweg?

Während der Pandemie waren sie in aller Munde: Pop-Up-Radwege, meistens mit schönen Bildern von gelber Farbe auf Straßen. Der Individualverkehr wurde zur Minimierung von Ansteckungsrisiken (oder weil man keine Maske tragen wollte) reaktiviert, statt den ÖPNV zu benutzen, und zum Glück sind nicht alle auf das Auto umgestiegen und zum Glück wurde auch das Radfahren dahingehend gut gefördert.

Aber wer auf solch improvisierten „Schutzstreifen“ radelt, erkennt oft eines: Die meistens Straßen sind rein vom Baulichen her für Autos gemacht – eines je Richtung oder zwei nebeneinander je Richtung. An diese Vorgabe sind auch die Breiten angepasst und so ist der Schutzstreifen nur eine Spielfeldmarkierung, deren Nicht-Überfahrung man nicht einfordern kann. Warum nicht? Erstens rein aus Gründen der Physik. Wenn eine Fahrbahn für zwei Autos, eines in die eine, eines in die andere Richtung gemacht ist, und man nimmt an beiden Seiten 150 Zentimeter für einen nicht überfahrbaren Schutzstreifen weg, dann muss man de facto eine Einbahnstraße draus machen. Und schon 150 Zentimeter Schutzstreifen sind eigentlich zu wenig, denn für sichere Überholvorgänge sollen 150 Zentimeter Abstand eingehalten werden. Auf der rechten Radwegbegrenzung zu fahren ist allerdings schwer, denn meistens ist rechts der Begrenzung irgendwas, parkende Autos zum Beispiel – und mein Lenker ist ja auch nicht null Zentimeter breit. Das gilt aber auch nur, wenn man Glück hat, denn so ein bisschen in den Radweg (bzw. Schutzstreifen) reinparken kann durchaus passieren, schließlich wird so gut wie nirgends Parkverbot neu ausgerufen, wo ein Schutzstreifen eingerichtet wird – man nimmt’s vom fließenden Verkehr, aber auch Parkplätze am Rand der Straße, nun durch den Schutzstreifen abgetrennt, sind selten auf moderne Riesenautos abgestimmt. Der Raum zwischen den Häusern wird nicht weiter, bloß weil man nun doppelt so große Autos hat wie früher und zudem noch zwei Radschutzstreifen hineinzwängen soll…

Kurzum: Das mit den Schutzstreifen ist so eine Sache. Es ist gut gemeint und geht in eine richtige Richtung, aber WENN es funktionieren soll, müsste man an vielen Stellen sowohl dem fließenden als auch dem stehenden Verkehr weit mehr und weit besser baulich unterstützt Raum wegnehmen. Das wird schwer, denn in dem Maße, wie die Infrastruktur sich auf ausschließlich das Auto konzentriert hat, in den vergangenen Jahrzehnten, haben sich die Menschen zunehmend auf das Auto eingeschossen und sind daher darauf angewiesen.

Kurzum: Ich bin in vielen Fällen nicht bereit, das Label „Radweg“ für Schutzstreifen als gerechtfertigt zu akzeptieren. Denn auch wenn de jure der Schutzstreifen nicht befahren werden darf und viele Anlässe, es doch zu tun, rechtlich nicht standhalten, wird de facto der Schutzstreifen recht oft vom vier- oder mehrrädrigen, motorisierten Verkehr verletzt, und das nicht unbedingt mit Rücksicht auf den Radverkehr. Die Autos sind mit der Zeit immer größer geworden, die Straßen nicht breiter geworden, der Verkehr immer mehr und die Ablenkungen in der Fahrerkabine auch.

Ein Radweg, der diesen Begriff auch verdient, sollte baulich getrennt sein, bevorzugt auch bei Vorfahrt und Ampelschaltungen der Autostraße nicht nachgeordnet, sondern gleichgestellt. Das in engen Städten und Dörfern unterzubringen, ist schwer, wenn man dem Autoverkehr nichts wegnehmen will. Ich persönlich bin ja der Auffassung, dass die flächendeckende Abschaffung kostenlosen Parkraums im öffentlichen Raum (auch für Anwohner) etliche Flächen und Möglichkeiten freigeben würde, aber das ist natürlich überaus unpopulär.

Die Utopie, wegen mangelnden Platzes die meisten Straßen in der Stadt zu Einbahnstraßen mit einseitigem Parkverbot zu machen, den freiwerdenden Platz in baulich getrennte Radwege für beide Richtungen zu verlangen, wird es wohl nicht geben. Es leben zu viele Menschen in der Stadt, die nach jahrzehntelanger Gewöhnung, dass man ein Auto bräuchte, auf selbiges nicht verzichten können, aber auch keinen eigenen Stellplatz im privaten Raum dafür haben. Das nimmt der Idee von Radwegen statt Platz für Autoverkehr (stehend oder bewegt) ein bisschen den Wind aus den Segeln.

Außerhalb der Stadt hätte man allerdings viele Möglichkeiten. Dass diese oft an langwierigen Planungsprozessen scheitern, ist jedoch auch Fakt. Genauso ist es gar kein Problem, für die breiter werdenden Autos die bodenversiegelnde Straße etwas zu verbreitern – bei Radwegen wird Bodenversiegelung gefühlt weit öfter angeführt. So sind viele Radwege unbefestigt – Schotter oder festgefahrene Erde, auch bei den „Radnetz“-Schildern oder ausgewiesenen Radwegen. Warum bei Rollsplitt explizite Warnzeichen für Autos nötig sind, genauso bei Straßenschäden, aber sich keiner bequemt, den Radfahrern einen Hinweis zu geben, dass dort mit reibungsarmen schmalen Reifen nicht oder quasi nicht durchkommt, verstehe ich nicht. Auf dem Rad falle ich leichter mal wegen Rutschen auf Schotter oder Dreck um als ein Auto.

Aus meiner Sicht ist ein für Radfahren, wie es in einer wirklich effizienten und der Verkehrswende zuträglichen Nutzung des Rads als Verkehrsmittel funktionieren muss(inclusive halbwegs sauberem Ankommen, so dass man ohne umziehen absteigen und Termine wahrnehmen kann), ein Radweg nur dann ein Radweg, wenn er pro Richtung mindestens einen Meter Breite aufweist, die halbwegs sauber gehalten und glatt asphaltiert oder betoniert oder zumindest mit glatten Knochen- oder anderweitigen Steinen ausgelegt ist. Alles andere ist dann eher „für den Spaß“, und damit lockt man keinen Pendler aus dem Auto – denn wenn ich auf Schotter langsam fahren muss, durch nasses Laub auf der Straße beim Ankommen aussehe wie Sau und zudem an jeder Ampel länger warte als die Autos aus den meisten Richtungen, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn das Rad nicht konkurrenzfähig ist.

Wille zur Nutzung eines Verkehrsmittels generiert man nicht nur, aber AUCH aus der Bereitstellung anständiger und dem Zweck als Verkehrsmittel angemessener Infrastruktur.

Rad-Erlebnisse

Seit nunmehr fast 15 Monaten fahre ich wieder Fahrrad. Das ist etwas anderes als das Laufen – denn als Läuferin nehme ich nicht fundamental anders am Verkehr teil, als ich das gehend täte, nur bin ich etwas schneller. Insbesondere in Orten spielt es hier eine große Rolle, ob mein Sportgerät oder Verkehrsmittel meine Laufschuhe sind oder ob es mein Fahrrad ist, denn: Laufen muss ich auf dem Gehweg, Radfahren DARF ich gar nicht auf dem Gehweg. Natürlich gibt es Radwege… hier, südlich von Karlsruhe, ist allerdings in den Orten der übliche Aufbau, dass es Radwege zwischen den Orten gibt (meist als kombinierte Rad- und Gehwege, mit horizontaler Trennlinie zwischen den Verkehrsmitteln auf dem blauen Schild), in den Orten selbst aber nur Gehwege und die Straße. Ist der Gehweg nicht gesondert gekennzeichnet, DARF ich ihn als Radlerin gar nicht benutzen, sofern ich nicht ein Kind, das auf dem Gehweg radeln darf, begleite. Ist der Gehweg als „Fußweg, Radfahrer frei“ (blaues, rundes Fußwegschild mit weißem Radfahrer frei drunter) gekennzeichnet, darf ich in Schrittgeschwindigkeit drauf fahren – muss aber nicht, sondern darf stattdessen auch die Straße benutzen.

So viel – zu viel Vorrede, ich weiß!

Nun habe ich nach einigen Tagen, an denen es mir nicht so gut ging, das Rad mal wieder rausgeholt, um etwas zu testen: Klickpedale. Wie schon früher geschrieben, habe ich Kombipedale für Shimanos SPD-System an mein Rennrad (Focus Izalco Race, Spitzname: „Green Scooter Killer“), mein Touren-Rennrad (Trek 520, Spitzname: „Red Flash“) geschraubt. Geübt habe ich das Ein- und Ausklicken am Heimtrainer. Freitagnachmittag habe ich es dann erstmals auf dem grünen Renner in freier Wildbahn probiert. Noch etwas unsicher radelte ich durch den Ort, immer gefasst auf plötzliches Halten, immer bereit, schnell auszuklicken. Ich war noch deutlich konzentrierter auf die Verkehrsregeln als sonst. Mehrfach wurde mir Vorfahrt gewährt, die ich nicht hatte – ich hielt an und ließ mich erst von ausgiebigem Winken der Vorfahrt habenden Autofahrer animieren, doch den Überweg vor dem haltenden Autofahrer zu benutzen oder mir Vorfahrt gewähren zu lassen, die ich nicht hatte. Mir fielen auch wieder Leute auf, die komische Dinge taten: Eine Radlerin, die auf dem kombinierten Rad- und Fußweg mit In-Ear-Kopfhörern radelte, ihr klingelndes Telefon hervorholte, drauf schaute, hineinsprach und einen Fußgänger beinahe über den Haufen fuhr… einen Autofahrer, der mit sicher mehr als 50 km/h in den Ort hineinrollte – mit einem Hund auf dem Schoß, der über das Steuer schaute, und einem Handy in der Hand. Da fragt man sich: „Geht’s noch?“ Sicher macht man manchmal Fehler, bricht aus Unachtsamkeit Verkehrsregeln. Aber manche Dinge sind echt so offensichtlich…

Der Knüller kam dann aber im Nachbarort. An einer T-Kreuzung fuhr ich geradeaus, von links mündet dort eine Straße ein. Die Kreuzung liegt etwa zweihundert Meter von einem Spielplatz entfernt. Einen Radweg gibt es dort nicht, nur Gehwege, bei denen an der Kreuzung für Rollstühle oder dergleichen die Bordsteine abgesenkt sind. Die Kreuzung ist – zugegebenermaßen – mit den Bordsteinen ein bisschen so gestaltet, als würde sie den von der einmündenden Straße kommenden Verkehrsteilnehmern links abbiegend abknickende Vorfahrt gewähren. Allerdings sind die Linien auf dem Boden eindeutig, dort herrscht rechts vor links, ebenso gibt es keine Vorfahrtsschilder, weder das gelb-weiße „Vorfahrtsstraße“ noch das rote Dreieck für einmalige Vorfahrt.

Also: Ich fuhr hübsch auf die T-Kreuzung zu. Geradeausfahrend mit Einmündung von links konnte ich nur Vorrang haben. Von links kam eine Autofahrerin, hielt an der Linie, guckte, hielt anderthalb Meter später, guckte. Ich bremste an, machte mich haltebereit – lieber sich die Vorfahrt nehmen lassen als vor einem Auto hängen. Aber sie hielt und guckte, in meine Richtung. Ich fuhr auf die Kreuzung – und hörte den Motor zwar nicht aufheulen, aber doch Anfahrgeräusche machen. Ganz eng war’s! Ich war geschockt, bekam Angst und wurde sauer. Ich hielt etwas später an der Straße an, brüllte gegen die Windschutzscheibe „Rechts vor links!“ Ich glaube, die Fahrerin war so geschockt wie ich, guckte nach meiner Interpretation schuldbewusst. Sie hatte mich wohl wirklich nicht gesehen. Sie überholte nicht, ließ mich ein ganzes Stück vor sich fahren, erst, als ich abbog und sie geradeaus fuhr, nutzte die sie 30 km/h wieder aus, die man dort fahren darf.

Ich habe die Stelle anschließend zu Fuß nochmal besichtigt: Ich hätte recht gehabt, wenn es zum Unfall gekommen wäre. Aber das hilft bei kaputtem Fahrrad und kaputten Knochen nur wenig, denn neues Fahrrad beschaffen und Verletzungen heilen muss man ja doch, egal, ob es die gegnerische Haftpflicht zahlt oder man selbst.

Als ich meinem Vater davon erzählte, meinte er: „Dein Großonkel sagte mir, als ich mir vor 50 Jahren ein Moped kaufte: ‚Junge, pass‘ auf. Beim Zweirad ist vorne der Kopf. Beim Auto ist vorne der Geldbeutel.'“ Recht hat er. Als Radlerin, insbesondere auf dem Rennrad, wird man leichter übersehen, die Geschwindigkeit wird meist unterschätzt, und man hat keinerlei Knautschzone um sich rum. Allerdings gibt’s noch eine Besonderheit auf dem Rennrad, und damit meine ich nicht die Klickpedale: Aus meiner Erfahrung heraus betrachten einen viele Fußgänger automatisch als Rowdy, der auf die Straße gehört, wenn man den Rennlenker vorne dran hat. Ganz oft schon wurde ich von Fußgängern auf Rad- bzw. Rad- und Fußwegen mit Gesten aufgefordert, die Straße zu benutzen. Auch wurde schon mehrfach davon ausgegangen, dass ich nicht geklingelt hätte, weil Fußgänger (trotz meines Klingeln) keinen Platz gemacht hatten.

Ich bin nur froh, dass mir nicht gleich beim ersten Mal mit Klickpedalen wirklich was passiert ist. Denn eigentlich fand ich die Kontrolle, die ich dadurch über das Rad habe, sehr gut – wenn man nicht so oft anhalten müsste, wäre das etwas, das ich gerne immer hätte. Mal sehen, wie ich damit weiter verfahre.

Broken Glass

Es ist mir jetzt ein paar Mal aufgefallen – auf Radwegen, auf wenig befahrenen Straßen in Wohngebieten, an vielen Stellen meines Arbeitsweges. Heute früh gab ich ein überrascht-ärgerliches „Uuuhwoah!“ von mir, das zwei Walker sehr verwirrte.

Die Situation war die folgende: Die beiden Walker gingen gerade die Bäumlesäcker in Daxlanden entlang, querten das Ende der Rheinstrandallee und wollten hinunter zum alten Federbach. Ich war gerade vom Nussbaumweg auf die Bäumlesäcker abgebogen und beabsichtigte nun, die Rheinstrandallee entlang zu fahren, entschied mich wegen der super-lästigen Bauampel aber dann doch für den Radweg neben der Rheinstrandallee. Die beiden Walker dachten nun sicher, ich wolle sie verjagen oder hätte sie fast umgefahren.

Aber dem war nicht so, und das erklärte ich auch in einer raschen Äußerung. Am Vortag bereits war mir aufgefallen, dass an der T-Kreuzung der Bäumlesäcker mit dem Nussbaumweg eine Flasche Bacardi offenbar leergetrunken und zerdeppert worden war. Mitten auf der Straße! Mit Rennradreifen mit erklecklichem Druck drin macht einem das keinen Spaß und man kurvt gefährlich um das reifentötende Glitzern herum. Nun waren diese Flaschenreste beseitigt worden – auf dem kurzen Wegstück zwischen Rheinstrandallee, Radweg und dem Gefälle runter zum alten Federbach jedoch waren weitere Scherben! Genau um die kurvte ich mit unartikuliertem Aufruf herum und erschreckte aus Versehen die beiden Walker. Wollte ich nicht!

Mich macht es ärgerlich, ja wütend, dass ich immer wieder Scherben auf den Straßen und Radwegen sehe. Um Glascontainer – meinetwegen, kann passieren. Wäre schön, wenn man’s wegräumt, aber eventuell hat man das Material nicht dabei. Aber mitten irgendwo… kann mal runterfallen, von mir aus, aber die Häufigkeit, mit der ich solche Reifentode vorfinde, spricht eigentlich für mutwilliges Zerdeppern.

Es ist ja nun nicht so, dass eine (bisher stets umgangene) Beschädigung der schmalen Reifen auf meinen heißgeliebten Mavic-Laufrädern das Schlimmste ist, was passieren kann. Auch wenn Reifen nicht wieder heilen, sondern ersetzt werden müssen, sind Verletzungen schlimmer… nun wird man vielleicht argumentieren, dass ja keiner barfuß durch die Gegend läuft. Von der Fragwürdigkeit dieser Aussage (warum eigentlich nicht? Ach genau, Scherben, da war was!) abgesehen gibt es eine Menge Barfußläufer, die sich auf Radwegen tummeln, Hunde nämlich. Treten die in eine solche Scherbe, tut’s dem Tier weh und wird – mit Pech, durch Infektion – gefährlich. Mindestens aber ist es mutwilliges Gefährden der Tiere und – auch das sollte man nicht außer Acht lassen – kostet den Besitzer des Tieres ordentlich Tierarztrechnungen.

Freilich, für Hunde, die auf den Radwegen rumlaufen, quer über den Weg gespannte Leinen und dergleichen habe ich als Rennradlerin nun nicht so viel übrig. Aber die haben auch ihre Berechtigung, und ich habe Rücksicht auf Tiere und Halter zu nehmen, sofern’s ein kombinierter Rad- und Gehweg ist. Wenn’s ein reiner Radweg ist, haben die Tiere und ihre Halter beim Gassigehen da nix zu suchen.

Scherben allerdings, mutwillig dort hin platziert, weil man die Flasche an Ort und Stelle so gerne platzen sehen mag, haben auf Rad- und Fußwegen ebenso wenig zu suchen wie auf der Straße. Weil sie barfuß gehende Menschen und Tiere verletzen, Reifen kaputtmachen und generell als ganze Flaschen zur Pfandrückgabe oder in den Glascontainer gehören und nicht in Stücke gebrochen in die Botanik oder auf den Asphalt.

E-Scooter und Pedelecs / Fahrräder

Es ist noch nicht lange her (zumindest gefühlt), da gab es hier auf dem Blog in den Kommentaren eine kleine Diskussion, wer mit Fahrrädern auf Gehwegen fahren darf und wer nicht. Außerdem hört man immer wieder, dass die blöden Fahrradfahrer doch den Fahrradweg benutzen sollen, wenn er schon da ist, und nicht auf der Fahrbahn fahren sollen (unter anderen hat mich das immer aufgeregt). Aber wie ist das? Müssen Fahrradfahrer den Fahrradweg benutzen? Auch wurde mir mal von jemandem gesagt, dass Motorroller ja eigentlich auf Fahrradwegen fahren dürfen. Aber stimmt das? Ich muss gestehen – ich wusste es in diesen Moment leider nicht.

Jetzt kommt seit Juni noch eine weitere Komponente hinzu. Die sogenannten E-Scooter sind jetzt unterwegs. Aber wo dürfen bzw. müssen diese denn fahren? Fahrbahn? Radweg? Gehweg?

Da habe ich im auf der Seite vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – kurz BMVI – eine nette Grafik gefunden. Aber zuvor etwas Irritation von meiner Seite aus: was hat Verkehr mit digitaler Infrastruktur zu tun? Warum wurde das so zusammengelegt? Das hört sich für mich nach reinem Schwachsinn an und jedes der beiden hätte ein eigenes Ministerium verdient. Wie kann es sein, dass Fördergelder, die für den Aufbau der Games-Branche (auch das ist digitale Infrastruktur) für 2020 nicht mehr gezahlt werden sollen – obwohl es im Koalitionsvertrag steht? Und als Begründung wird die geplatzte PKW-Maut gesagt. Deren Geld hätte doch eigentlich in Verkehr (Instandhaltung der Straßen und Co.) fließen sollen – aber da die digitale Infrastruktur mit zu dem Ministerium gehört… nun ja… sind die Fördergelder für sowas wohl von Verkehrseinkünften abhängig. Aber genug aufgeregt. Um dieses Thema geht es hier ja eigentlich auch gar nicht.

So als erstes ist hier einmal die Grafik:

BMVI

Zu finden ist diese Grafik hier:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/elektrokleinstfahrzeuge-zulassung.html

Hier sieht man eigentlich sehr schön, wer wo fahren darf, insbesondere ab welchem Alter. Bleiben wir kurz beim E-Scooter, hier auch schön „Elektrokleinstfahrzeug mit Lenkstange“ genannt. In der Grafik sieht man, dass man dieses Gefährt erst ab 14 Jahren benutzen darf. Außerdem dürfen sie nicht schneller als 20km/h fahren. Und sie dürfen auf Radwegen benutzt werden. Falls keine vorhanden sind, müssen sie auf die Fahrbahn; Also genau wie ein Fahrrad / Pedelec. Auf Gehwegen haben sie überhaupt nichts zu suchen!

Wie sieht es bei den Motorrollern aus? Laut dieser Grafik heißt es, dass diese nur auf der Fahrbahn fahren dürfen. Das stimmt allerdings so nicht. Hier verschweigt die Abbildung etwas: Dass Mofas nur die Fahrbahn benutzen dürfen, gilt nämlich nur innerorts. Also wenn es innerhalb eines Ortes einen Radweg gibt, so dürfen ihn Mofafahrer nicht benutzen. Außerhalb eines Ortes jedoch dürfen sie und auch E-Bikes (sogenannten S-Pedelecs) Radwege benutzen. So steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung.

§ 2 Abs. 4 StVO

Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.

Hier in diesen Abschnitt steht auch noch etwas anderes. Was ich mich oben gefragt habe: müssen Radfahrer denn Radwege benutzen oder nicht? Wenn es also einen Radweg gibt, der aber nicht gekennzeichnet ist – dann dürfen Radfahrer ihn getrost ignorieren oder benutzen; es bleibt dem Radfahrer überlassen. Bei Radwegen auf der linken und rechten Seite muss aber die rechte Seite benutzt werden; es sei den ein Schild sagt, dass man auch den linken Radweg benutzen darf.

Anders sieht es aus, wenn der Radweg mit den Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Dann müssen Radfahrer den Radweg benutzen. Fahren sie auf der Fahrbahn machen, so sie sich strafbar. Da wahrscheinlich niemand was mit der Nummer Bezeichnung anfangen kann – hier mal die Zeichen und wie sie aussehen.

2000px-Zeichen_241-30_-_getrennter_Rad-_und_Fußweg,_StVO_1992

Der unterschied zwischen 240 und 241 ist übrigens, dass man bei ersterem einen Weg zusammen teilt und bei 241 es zwei getrennte Wege gibt.

Kommen wir zu Kindern auf dem Gehweg. Hier in der Grafik sieht man, dass Kinder, die jünger oder 7 Jahre alt sind, auf dem Gehweg fahren müssen, Kinder mit bis zu neun Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren. Lange Zeit war es so, dass es hieß, dass sie auf dem Gehweg fahren müssen, auch wenn ein Fahrradweg vorhanden ist. Das ist mittlerweile nicht mehr so. Sollte ein Fahrradweg vorhanden sein, dann darf dieser auch gerne von Kindern unter 7 benutzt werden. Zu den komischen Regeln hat auch gehört, dass erst seit 2016 eine Begleitperson mit auf den Gehweg fahren darf, um das Kind zu begleiten. Vorher durfte dies niemand. Und da ist es auch schon zu echt seltsamen Vorfällen bekommen.

So ist die Mutter des Kindes regulär auf der rechten Straßenseite gefahren und das Kind links auf den Gehweg. Rechts gab es keinen Gehweg. Damals war das alles so gesetzlich geregelt. Also alles nach Vorschrift. Oder doch nicht? Nein – denn es ist etwas passiert und die Mutter hat die Schuld bekommen, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Aber um diese einzuhalten, hätte sie die STvO verletzen müssen. Egal wie – wahrscheinlich hätte man ihr beides zur Last gelegt.

Wer über diesen Fall nachlesen will, der kann dies gerne hier tun:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=311%20C%20734/04

Aber zum Glück ist das jetzt nicht mehr der Fall. Eine (nur eine!) Aufsichtsperson (ab 16 Jahren) darf nun als Begleitperson auf den Gehweg mitfahren. Aber es ist schon erstaunlich, dass solch eine Regelung erst ab 2016 gekommen ist. Das ist im Grunde noch nicht so lange her.

Hier übrigens noch der Auszug aus dem StVO:

§ 2 Abs. 5 StVO

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

Und mit soviel Rechtslage mache ich erst mal Schluss. Jedenfalls recht interessant das ganze und wie es sich entwickelt. Genau wie dieser Text, in dem ich eigentlich nur über den E-Scooter reden wollte, und was man mit ihm darf oder nicht darf.

In diesem Sinne, eine fröhliche Fahrt oder Lauf mit egal welchen Fahrzeug oder Beine!