…eine Gefährderansprache oder schon was anderes?
Gestern Abend auf der Heimfahrt von Lauftreffs und Training in Karlsruhe radelte ich die Ettlinger Straße in Karlsruhe runter Richtung Hauptbahnhof. Zwei andere Radfahrerinnen waren mir bewusst, plötzlich war da in der Gruppe auf dem Radweg ein viertes Rad neben mir und den beiden anderen Radlerinnen. Licht hatte das Rad nicht, zumindest nicht hinten, und irgendwie war mir nicht klar, wo der Radler herkam.
Dann überholte uns langsam ein Polizeifahrzeug, verlangsamte, und hielt den neu in die Gruppe dazu gekommenen an. Im Vorbeifahren hörte ich was von „kein Licht“ und „über Rot“. Nach kurzem Check von § 29 PolG gewinne ich den Eindruck, dass das nicht mehr einfach eine Gefährderansprache war, denn ordnungswidrig handelte dieser Mensch ja schon: Fuhr wohl über Rot und fuhr mitten in der Nacht mindestens ohne Rücklicht – ob er’n Frontlicht hatte, habe ich nicht gesehen.
Jedenfalls finde ich es gut, wenn die Polizei sowas anspricht. Ich finde nämlich, dass es allen Radlern schadet, wenn sich einzelne wie Berserker aufführen, rote Ampeln als Vorschläge und Licht bei Nacht als fakultativ ansehen. Ich lese oft, dass Radler angesprochen werden, warum sie keine Warnweste tragen oder keinen Helm – das ist aber alles kleine Pflicht. Rote Ampeln einzuhalten oder Beleuchtung auf nächtlicher Straße aber schon! Am Ende des Tages reagieren Autofahrer, die solche Radler erlebt haben, auf alle Radler, als wären die solche Berserker.
Und das ist gefährlich auch für mich.