[KuK] Läuft wieder – SOS-Intervalle

…mit ein paar Extras.

Mein Training heute.

Geplanter Teil:

  • Warm Up
  • Lauf-ABC
  • 3x400m @ 3:50/km [200m] (Morse-S, dreimal kurz), danach 400m Trab
  • 3x1200m @ 4:15/km [200m] (Morse-O, dreimal lang), danach 400m Trab
  • 3x400m @ 3:50/km [200m] (Morse-S, dreimal kurz), danach 1000m Trab

Mein Laufpartner war da leider immer noch nicht da, denn er hatte eine sehr lange Konferenz auf der Arbeit. Ich dachte mir, jetzt läufst Du noch ein paar Meter und dann gehst Du heim, wenn er nicht noch kommt.

  • 3x200m @ 3:20/km [200m], Eintreffen des Laufpartners, 1200m Trab
  • 1x400m @ 3:55/km mit dem Laufpartner, Feststellen, dass mein Training für diesen Tag durch ist, denn die 3:55/km mitzugehen war echt anstrengend, nach der Vorgeschichte, 250m Austrudeln
  • Tochter des Laufpartners (mit dabei, um Sprinttraining für’s Sportstudium zu machen) im Gehen über Auslandssemester, Retro-Rennrad und Studium interviewen, vom Laufpartner verabschieden
  • Locker nach Hause laufen

Das war SCHÖN! Und es hat gut funktioniert!

Anfrage an die Gemeindeverwaltung Bietigheim bezüglich Baustellenbeschilderung

Wie im gestern Abend erfolgten Aufrege-Beitrag geschrieben, war die Beschilderung einer Baustelle in meinem Heimatort Bietigheim (Baden) nicht korrekt. Ich finde aber, sich aufzuregen, dann aber den zuständigen Personen oder Behörden nicht die Chance zu geben, den Fall zu korrigieren, ist massiv unfair – und falsch.

Also schrieb ich an die Gemeinde eine Mail, in der ich den von mir erkannten Fehler beschrieb. An der betreffenden Stelle können sich die Fahrer durchaus einigen, man ist langsam und so viel Verkehr ist da nicht. Daher schrieb ich noch, dass man darüber streiten könne, ob mein Anliegen „korrekt“ oder „spitzfindig“ sei. Das war gestern Abend nach 22:00. Bereis heute Morgen um 8:40 hatte ich eine Mail in meinem Postfach – die zuständige Dame aus dem Bauverwaltungsamt der Gemeinde bedankte sich für meine Mail und den Hinweis auf die falsche Beschilderung. Der relevante Satz war:

„Ich habe bereits den zuständigen Bauleiter informiert und ihn beauftragt, die Beschilderung entsprechend zu ändern, damit Sie der StVO entspricht.“
Antwort des Bauverwaltungsamts Bietigheim vom 05.05.2018 auf Anfrage von Talianna Schmidt vom 04.04.2018

Prompte Reaktion, das gefällt mir. Ein bisschen frage ich mich allerdings auch, ob ich da unser Bauverwaltungsamt mit einer Nichtigkeit belästigt habe.

Ein lustiger Aspekt am Rande war, dass die Mail an einen Bekannten von mir weitergeleitet wurde, der ebenfalls in der Gemeindeverwaltung arbeitet. Ich hatte mir das gar nicht klar gemacht, obwohl ich weiß, dass er dort arbeitet. Wäre er nicht gerade im Urlaub, wäre vermutlich mein Bekannter für meine Anfrage zuständig gewesen – das muss ich mir für’s nächste Mal merken, dann verzichte ich auf eine Anfrage an die allgemeine Adresse der Gemeinde und schick’s gleich an die richtigen Leute.

Eines allerdings ist noch nicht geschehen: Die Umbeschilderung. Als ich heute auf dem Heimweg an der Baustelle vorbeilief, war die Beschilderung noch falsch.

Katastrophen … und Vorsorge

Auf meinen Beitrag zum Stromausfall in unserer Straße bekam ich von einem Bekannten einen Kommentar zu den Vorsorgemaßnahmen, die von unseren Behörden empfohlen werden. Es gibt hierzu ein kleinen Heftchen, das man kostenlos beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bestellen kann. Das habe ich natürlich getan, denn wenn es akut wird, reicht’s nicht mehr für die Bestellung und Versendung auf dem Postweg. Richtig reingeschaut habe ich noch nicht, aber so sieht es aus:

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Meine Heldentruppe hat sich gleich daran gemacht, die Empfehlungen zu studieren. Ob die beiden Damen und der Herr das Ganze gut finden, um ein wenig entlastet zu werden, oder ob sie sich eher davor fürchten, dadurch überflüssig zu werden, sei dahingestellt.

Neue Anschlussstellen in Hessen, nach Informationen von Hessen-Mobil

Nun ist auch die Antwort zum Thema Autobahnanschlussstellen in Hessen da. Die Behörde hat zwar eine Weile gebraucht, aber das Straßen- und Verkehrswegemanagement Hessen, dem Schlagwort „Hessen Mobil“ unterstellt, hatte sich zwischenzeitlich gemeldet, dass es etwas dauern würde und wann ich die Antwort erwarten dürfe. Normalerweise wartet man bei Bürgeranfragen einfach, ob sich was tut, und es kann dauern, ohne dass man nach der Eingangsbestätigung so recht weiß, was mit der Anfrage geschieht und sogar ob sich überhaupt etwas tut. Da hat mich Hessen Mobil SEHR angenehm überrascht! Das ist dann wirklich Service, obwohl Bürgeranfragen eigentlich nicht die Hauptaufgabe von Behörden sind.

Aber zur eigentlichen Botschaft: Auch in Hessen hält man sich mit neuen Anschlussstellen sehr bedeckt. Das ist auch verständlich, schließlich ist insbesondere im Rhein-Main-Bereich die Bevölkerungsdichte und damit auch die Anschlussstellendichte schon sehr hoch und damit natürlich auch die Störung des frei fließenden Verkehrs durch auf- und abfahrende Fahrzeuge auf den Autobahnen recht intensiv.

Gegenwärtig wird in Hessen nur eine neue Autobahnanschlussstelle im Bereich der A 7/ B 279 geplant. Es handelt sich hierbei um die AS Gersfeld. Hierfür liegt die Zustimmung des Bundes für die weitergehende Planung vor. Nach dem Bau der AS Gersfeld wird die autobahnparallele B 27 abgestuft.
Quelle: Antwort von Hessen Mobil vom 01.08.2017 auf eine Bürgeranfrage von Talianna Schmidt 

Man wird also an der Grenze zwischen Bayern und Hessen, in der Nähe des Endes der A66 bei Fulda, eine neue Anschlussstelle bauen und den Verkehr einer Bundesstraße auf die Autobahn 7 legen. Das ist auch die einzige neue Anschlussstelle, bei der alles recht weit gediehen ist. Aber Herr Heiserholt von Hessen Mobil gab mir noch ein paar zusätzliche Informationen:

Genehmigt ist weiterhin die Errichtung einer AS Sandershäuser Berg an der A 7 im Bereich Kassel. Planung und Bau müsste allerdings durch die Anrainergemeinde erfolgen, die derzeit dieses Projekt aber nicht mehr verfolgt.
Quelle: Antwort von Hessen Mobil vom 01.08.2017 auf eine Bürgeranfrage von Talianna Schmidt

Auch das kann passieren – Planung und Genehmigung einer Anschlussstelle bei Ländern und Bund kann dauern, und dann kann es sein, dass sich die Situation in der Gemeinde verändert hat. Für mein Gefühl würde diese Anschlussstelle eh sehr nahe an Kassel-Nord liegen, so dass vermutlich ohnehin Bauchschmerzen bestanden bei der Genehmigung durch den Bund, der ja einen Abstand von acht Kilometer zwischen Anschlussstellen haben möchte – mit Recht, um die Störung des Verkehrsflusses durch Anschlussstellen zu begrenzen.

Schließlich gab es noch folgenden Absatz:

Im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist das Projekt B 275 Ortsumgehung Ober Mörlen in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen worden. Hier könnte es zu einer neuen 2. Anschlussstelle an der A5 oder aber der Verlegung der bestehenden AS Ober Mörlen kommen. Näheres wird sich erst in einigen Jahren nach Planungsbeginn der Maßnahme zeigen.
Quelle: Antwort von Hessen Mobil vom 01.08.2017 auf eine Bürgeranfrage von Talianna Schmidt

Hier wird sich wohl erst mit Fortschreiten der Planung etwas ergeben. Insgesamt ist also zu sagen, dass die vielen früher einmal geplanten Anschlussstellen passé sind, wie man sie teils noch auf Seiten online findet.

An dieser Stelle freue ich mich noch einmal wie ein kleines Kind über den Service von Hessen Mobil, die freundliche Mail, die Mitteilung damals, dass es noch etwas dauern könne … und die ausführliche, detaillierte Antwort. Das hat mir sehr gefallen.

Neue Autobahnanschlussstellen, Württemberg, Teil 2: Regierungsbezirk Stuttgart

Nun ergänze ich die Antwort des Regierungspräsidiums Stuttgart, nachdem ich ja schon in Baden und in Süd-Württemberg die Lage geschildert bekam und hier auf dem Blog veröffentlicht habe.

Von Herrn Holzwarth vom Regierungspräsidium in Stuttgart bekam ich folgende Mail:

Sehr geehrte Frau Schmidt,
wir bitten Sie die verzögerte Antwort auf Ihre Anfrage zu entschuldigen.

Zu Ihrer Frage selbst kann ich Ihnen mittteilen, dass derzeit im Bereich des RP Stuttgart keine neuen Anschlussstellen geplant sind. Die derzeitige Anschlussstellendichte unserer Autobahnstrecken, die alle der höchsten Kategorie zugeordnet sind, ist bereits deutlich über dem Regelmaß von 8 km Abstand. 

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Holzwarth

Verzögerte Antworten passieren – das ist ganz normal. Das Regierungspräsidium, insbesondere die Leute in den Fachabteilungen, haben ja durchaus wichtigere Dinge zu tun, als Bürgeranfragen zu beantworten. Autobahnanschlussstellen planen und bauen gehört im Moment allerdings mindestens in Nordwürttemberg nicht dazu, wie wir der Mail von Herrn Holzwarth entnehmen.

Damit haben wir Baden-Württemberg vollständig, und es zeigt sich: derzeit ist eine Anschlussstelle, nämlich die am Baden Airpark, in Planung – und eine weitere, bei Malsch, in der Diskussion. A8, A6, A61, A81, A96, A98 und die dreistelligen Nummern bekommen derzeit keine neuen Anschlussstellen, nur die A5 im Regierungsbezirk Karlsruhe.

Dann sehen wir mal, was uns Hessen liefern wird – ich bin gespannt, was da Mitte Juli kommen wird.

Neue Autobahnanschlussstellen in Württemberg – Teil 1: Regierungsbezirk Südwürttemberg/Tübingen

Nachdem ich ja schon zum Thema neue Anschlussstellen in Baden etwas geschrieben habe, das auf Anfragen bei den Regierungspräsidien basierte, habe ich hier nun die Antwort vom Regierungspräsidium Tübingen. Ich möchte dem Leiter des dortigen Referats 44, Herrn Kunze, nicht unrecht tun, daher explizit: Ich habe die Mail einen Moment liegen gelassen, weil ich eigentlich das Ganze zusammen mit der Antwort aus Stuttgart veröffentlichen wollte. Die steht allerdings noch aus.

Also hier, kurz und knapp:

Sehr geehrte Frau Schmidt, 

im Bereich des Regierungsbezirks Tübingen sind derzeit keine neuen Autobahnanschlussstellen geplant.

Diese Information können Sie auch weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kunze

Kurz, knapp und informativ: Im Bereich des Regierungspräsidiums Tübingen werden die A81, A96 und A8 keine neuen Anschlussstellen erhalten. Bei näherer Betrachtung ist das aber auch kein Wunder, denn der Regierungsbezirk Süd-Württemberg bzw. Tübingen hat nur sehr wenig Anteil an Autobahnstrecken die A8 im Nordosten des Bezirks, die A81 für ein kleines Stück im Nordwesten und die A96 im Südosten.

Stuttgart wird noch einmal interessant, da der Nordteil der A81 größtenteils im Regierungsbezirk der Landeshauptstadt verläuft, ebenso die vielbefahrenen Teile der A8 bei Stuttgart und der östliche Teil des baden-württembergischen Abschnitts der A6.

Auch aus Hessen habe ich inzwischen eine Meldung bekommen, im Bezug auf meine damalige Anfrage. Ich werde im Juli oder August von der dort verantwortlichen Stelle Informationen über neue Anschlussstellen in Hessen erhalten – ich finde es großartig, dass man mir einen Zwischenstand mitgeteilt hat, auch wenn die endgültige Antwort noch dauert.

Geplante neue Anschlussstellen in Baden laut Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg

Nachdem ich beim Bundesverkehrsministerium (BMVI) und dem Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg (MVI BW) weiterverwiesen wurde, habe ich mich nun an die Regierungspräsidien gewandt – jeweils an die Abteilungen 4, in denen das Verkehrswesen angesiedelt ist, konkret an die Referate 44, verantwortlich für den Straßenbau.

Wohl auch durch den Feiertag stehen die Antworten aus Stuttgart und Tübingen noch aus, aber von den Regierungspräsidien Karlsruhe (RPK, Regierungsbezirk Nordbaden) und Freiburg (RPF, Regierungsbezirk Südbaden) haben mir jeweils die Referatsleiter nett und informativ geantwortet. Aus Karlsruhe bekam ich auch ein paar allgemeine Erläuterungen, warum die Sache mit neuen Anschlussstellen eine so komplizierte ist, die ich zwar aus meiner Anfrage aus dem Jahr 2014 schon kenne, aber hier gerne noch einmal wiederhole:

Anschlussstellen stellen stets einen erheblichen Störfaktor für den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit auf den Autobahnen dar. Erfahrungsgemäß nimmt besonders bei hoch belasteten Autobahnen wie der A 5 mit der Dichte der Knotenpunkte auch die Störanfälligkeit signifikant zu. Daher nimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur  (BMVI) gegenüber der Einrichtung neuer Anschlussstellen im Zuge von Bundesautobahnen eine sehr restriktive Haltung ein. Es führt bei jedem Antrag eine Einzelfallprüfung durch und stellt sehr strenge Anforderungen.
Quelle: Antwort des RPK vom 13.06.2017 auf eine Bürgeranfrage von Talianna Schmidt

Natürlich ist es sinnvoll, dass das BMVI bei den Begehrlichkeiten von Anschlussstellen berücksichtigt, dass durch Anschlussstellen, insbesondere auch durch zu eng stehende Anschlussstellen, der Verkehrsfluss erheblich gestört wird. Ich muss gestehen, dass die Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe für mich aber auch die Frage aufwirft, warum das BMVI, da doch alle diese Anfragen über das Bundesministerium laufen, laut Fachreferat keine vollständige Liste geplanter oder in Prüfung befindlicher neuer Anschlussstellen besitzt.

Zu den Bedingungen für neue Anschlussstellen hat sich das Regierungspräsidium Karlsruhe auch geäußert, und das bringt mich darauf, dass ich neben den angehängten Listen und Tabellen auch den Textkörper des Bundesverkehrswegeplans mal lesen sollte:

Grundsätzlich erfolgt die Prüfung auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen Fragekataloges auf Antrag der Straßenbauverwaltung des jeweiligen Landes. In diesem Antrag muss der Bedarf einer neuen Anschlussstelle hinreichend und belastbar begründet werden. Neben der technischen Machbarkeit wie z.B. die Einhaltung der geforderten Mindestabstände zu anderen Anschlussstellen, die Gewährleistung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit und die Prüfung der Anbindung an das nachgeordnete Netz, wird insbesondere die Fernverkehrsrelevanz, die verkehrliche Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit (gemäß den Maßstäben des Bundesverkehrswegeplans) geprüft.
Quelle: Antwort des RPK vom 13.06.2017 auf eine Bürgeranfrage von Talianna Schmidt

Soweit zu den allgemeinen Informationen, die sich seit meiner Anfrage – damals vom Landesministerium beantwortet (siehe Link weiter oben) – nicht verändert haben, vom RPK aber noch etwas ausführlicher erklärt wurden. Nun zum „Eingemachten“, also der konkret gefragten Information:

Derzeit wurde vom BMVI im Zuge der Neuanbindung des Baden-Airparks an die A 5 im Bereich von Halberstung eine neue Autobahnanschlussstelle genehmigt. Hierfür wird demnächst unter Federführung des Landkreises Rastatt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Desweiteren ist im Bereich von Malsch eine neue Anschlussstelle im Zuge der A 5 in der Diskussion.
Quelle: Antwort des RPK vom 13.06.2017 auf eine Bürgeranfrage von Talianna Schmidt

Zur Anschlussstelle zum Baden-Airpark in Hügelsheim mit Bauwerk im Bereich der Gemeinde Halberstung gibt es auch eine Unterseite zum Projekt beim RPK sowie auf der Seite der Gemeinde Halberstung. Es gibt hier schon recht konkrete Planungen, auch wenn einige Dinge noch in der Diskussion sind.

Eine Anschlussstelle in Höhe Malsch ist laut der Antwort des RP Karlsruhe weiterhin in der Diskussion, aber weit unkonkreter. Viel findet man dazu auch im Netz bisher nicht – eines der Suchergebnisse bei einer Netz-Recherche ist mittlerweile nicht mehr verfügbar, das andere ist eine Stellungnahme des CDU-Gemeindeverbands Malsch.

Im Regierungsbezirk Freiburg bzw. Südbaden sieht die Lage wesentlich einfacher aus, untenstehend die Antwort vom dortigen Referat für Straßenbau:

[…]
derzeit gibt es im Bereich des Regierungspräsidiums Freiburg keine Planungen für Neue Anschlüsse an bestehenden Autobahnen.
Quelle: Antwort des RPF vom 13.06.2017 auf eine Bürgeranfrage von Talianna Schmidt

Beeindruckt hat mich, dass ich postwendend von den jeweiligen Leitern der Referate 44 in den Regierungspräsidien Karlsruhe (Herr Speer) und Freiburg (Herr Kaiser) die oben zitierten, meine Fragen erschöpfend beantwortenden Mails bekam. Noch innerhalb des Arbeitstags, an dem ich angefragt habe, kam etwas zurück. So viel also zum aktuellen Stand im Westen Baden-Württembergs. Ich bin gespannt auf die weiteren Antworten aus Tübingen und Stuttgart sowie vom Verkehrsministerium in Hessen, bei dem ich ebenfalls angefragt habe.

Ich habe versucht, die sich mir zu dem Thema stellenden Fragen mit halbwegs fundierter Recherche zu beantworten. Vielleicht hat sich ja jemand dieselben Fragen gestellt und kann hier auf die von mir gefundenen Antworten zurückgreifen, ohne sich erst die zuständige Stelle herauszusuchen und dort anzufragen.

Weiterverwiesen …

So, jetzt mach‘ ich es. Ich definiere eine neue ergänzende Kategorie:

The Highway Tales fragt, Behörden antworten

Meine Anfrage an das Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg bezüglich neuer Anschlussstellen an Autobahnen im Land wurde nun beantwortet – allerdings nicht mit einer Antwort in der Sache. Die Information sei in den Regierungspräsidien vorhanden, dort wäre die Stelle zum Nachfragen, schrieb mir eine höfliche Mitarbeiterin des baden-württembergischen Verkehrsministeriums.

Also darf ich nun dort nachfragen – und das werde ich auch tun. Ich bin sehr gespannt, was da dann kommt.

Um ehrlich zu sein, ist es für mich allerdings ein bisschen erstaunlich, dass Autobahnen als Bundes-Angelegenheit auf Bundesebene geplant werden, die Frage nach Anschlussstellen an Autobahnen – selbst bei Vernetzung mit Bundesstraßen, aber sogar noch unterhalb der Länder-Ebene gehandhabt wird. Besonders effizient erscheint das nicht, liegt aber vermutlich in der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland begründet.

Ich bin gespannt, ob eine bundesweite Autobahnbehörde das ändert, wie sie nun beschlossen wurde …

Und wieder etwas schlauer – Antwort des BMVI zu Infos im Bundesverkehrswegeplan

Im Rahmen von „Wikipedia geht nach“ und bezugnehmend auf meine Anfrage zur  „Autobahnausfahrt Malsch“ habe ich mal wieder nachgefragt, statt mich einfach nur mit meinem Unwissen zufrieden zu geben. Ich habe also eine Bürgeranfrage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt. Dort bekommt man den Hinweis, dass aufgrund der Masse an Anfragen die Bearbeitung dauern kann und auch sehr komplexe Anfragen nicht beantwortet werden können. Meine Frage war ganz simpel:

Wie lese ich aus dem Bundesverkehrswegeplan ab, wo neue Anschlussstellen an Autobahnen geplant sind?

Angefragt von Talianna Schmidt beim BMVI, 17.05.2017

Die simple Antwort wäre gewesen: Gar nicht. Denn im Bundesverkehrswegeplan, so die Antwort des zuständigen Fachreferats im Bundesverkehrsministerium auf die vom Sachbearbeiter weitergeleitete Anfrage, stehen neue Anschlussstellen gar nicht drin. Somit bin ich nun schon etwas schlauer – allerdings gab man mir noch mehr Informationen:

Anschlussstellen (AS) sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP). Der BVWP 2030 enthält daher auch keine Angaben zu neuen AS.

Die Straßenbauverwaltungen der Länder stellen bei erkanntem Bedarf für jede neu zu bauende AS separat einen Antrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Eine Liste, der Informationen zu geplanten Anschlussstellen an Bundesautobahnen entnommen werden können, existiert nicht.

Beantwortet vom BMVI auf obige Bürgeranfrage, 30.05.2017

Ich finde es klasse, dass man mir auch gleich die Information hat zukommen lassen, dass eine solche Liste nicht existiert – danach zu suchen ist also fruchtlos. Allerdings steckt in der Antwort auch schon die Antwort auf die Frage, wo man nachfragen kann: Bei den Straßenbauverwaltungen der Länder. So hatte ich es ja auch bei meiner Frage im Jahr 2014 gemacht, nachdem ich damals vom BMVI an das MVI BW weiterverwiesen wurde. Rückblickend hätte ich es mir denken können … nun ja.

Nun habe ich das MVI BW und die entsprechende Stelle in Hessen mit der Frage genervt, welche Anschlussstellen auf der A5 geplant sind, um das Nachgehen von Wikipedia zu beheben. Diese Stellen haben sicher auch anderes zu tun, als nervige Fragen von The Highway Tales zu beantworten, aber andererseits: Wenn die Informationen dann gut recherchiert (sprich: direkt von der Quelle an der zuständigen Landes-Stelle) auf diesem Blog und in Wikipedia stehen, entfallen vielleicht die einen oder anderen Anfragen bei diesen zuständigen Stellen …

Fast schon klingt das, als müsse ich eine neue Kategorie hier im Blog aufmachen: „The Highway Tales fragt – Behörden antworten“. Aber bis jetzt ist das nur halb ernst gemeint.

Als kleine Anekdote am Rande erinnere ich mich hier an eine Geschichte aus meiner Doktorandenzeit. Wir gingen zum Seminar rüber, an diesem Tag gab es einen Vortrag über irgendwelche exotischen Teilchen. Eine Kollegin fragte mich: „Do you actually know what [particle] is?“ Ich musste bekennen: „I’ve got no idea!“ Dann kam der Vortrag und auf dem Rückweg wurden wir gefragt, ob wir nun schlauer seien, ich antwortete so ehrlich wie schlagfertig: „We still have no idea, but in a much more elaborate way!“

Absperrung an Wander- und Tagesbaustellen / Auskunft durch das Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 45

Nachdem ich mich hier über das Absperrverhalten an Wander- und Tagesbaustellen und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer an solchen echauffiert habe, bin ich auch wirklich den angekündigten Weg gegangen: Ich habe nachgefragt.

Zunächst habe ich mich – weil ich dort zu einem anderen Thema schonmal nachgefragt hatte – an das Landesministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg gewandt. Dort schrieb man mir recht flott zurück, man sei nicht zuständig, verwies mich aber auf das Regierungspräsidium Stuttgart, dessen Referat 45 die Autobahnmeistereien in Baden-Württemberg zentral steuert. Ebenfalls ziemlich flott antwortete mir der dort zuständige Baudirektor Herr Gruhler, und ich habe nun einiges besser verstanden.

Im Einzelnen bekam ich folgende Antwort von Herrn Gruhler, als ich danach fragte, ob zwei recht weit voneinander entfernte Absperrfahrzeuge auf der linken Spur (die im Fachjargon Sicherungsfahrzeuge genannt werden) sinnvoll sind, wenn doch Autofahrer tendenziell wieder dazwischen fahren:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

auch wenn es Ihnen ungewöhnlich erscheint, ist dies die bundesweit übliche Form der Absicherung.

Der Abstand zwischen den beiden Sicherungsfahrzeugen wird von mehreren Faktoren geprägt. Grundsätzlich ist er so gering wie möglich.

Er muss so groß sein, dass bei einem Auffahrunfall das erste (hintere) Sicherungsfahrzeug nicht auf die anderen Fahrzeuge vor ihm prallt. Leider haben wir sehr viele Auffahrunfälle auf unsere Sicherungsfahrzeuge.

Dass der Abstand groß genug sein muss, dass ein aufprallendes Fahrzeug das Sicherungsfahrzeug nicht auf das andere draufschiebt, war mir schon klar, dass das aber häufig passiert, hat mich bestürzt, was ich Herrn Gruhler in einer Antwort auch schrieb. Ich meine, die Pfeile sind RIESIG, sie blinken hell, die Blinklichter an den oberen Ecken der Fahrzeuge sind in ihrem Blitzen EKLIG hell. Und trotzdem fahren Leute auf die Fahrzeuge auf – da ist ein gewisser Abstand natürlich notwendig – wenn auch kein so großer, dass ein Fahrer wieder ausschert.

Ein weiteres Kriterium ist die Sicht. Zum Beispiel steht das erste Sicherungsfahrzeug bereits vor einer Kuppe oder Kurve, weil das 2. Sicherungsfahrzeug und die Arbeitsstelle erst aus der Nähe zu sehen ist, was bei hohen Geschwindigkeiten nicht ausreicht.

Hier beginnt es, interessant zu werden. Denn: Das Sicherungsfahrzeug muss schon ein ganzes Stück weg sein, immerhin ist der Halteweg für einen Fahrer bei erlaubten 120km/h nicht zu vernachlässigen. Passiert nun kurzfristig ein Unfall mit dem Baufahrzeug oder gar einem Arbeiter, muss der Verkehr schon angebremst haben, sonst entsteht eine Massenkarambolage. Sehe ich ein – der Abstand zwischen den beiden Sicherungsfahrzeugen, der mich zu meiner Anfrage brachte, war aber noch größer –

Da wir es in diesen Fällen mit wandernden Arbeitsstellen zu tun haben, kann es auch sein, dass das erste Sicherungsfahrzeug noch warten muss, bis es an einen geeigneten Punkt nachrücken kann. Dann werden die Abstände manchmal kurzzeitig sehr groß.

Hier liegt der Hase im Pfeffer! Natürlich ist meine Sicht auf die Absperrung/Sicherung der Baustelle nur eine Momentaufnahme. So ein Sicherungsfahrzeug kann sicher quasi überall stehen, steht es aber durch hohe Mittelleitplanke hinter einer Kurve teilverdeckt oder hinter einer Kuppe, ist es nutzlos. Während dann – für das hintere Sicherungsfahrzeug nicht sichtbar – das vordere mit der Baustelle vorrückt, muss das andere hinter der Kuppe bleiben, da es sonst nicht gesehen wird. Das kann ich mir – wenn ich mir die Situation aus oben verlinktem Beitrag vor Augen führe – an dieser Stelle sehr gut vorstellen.

Dass etliche Autofahrer den Blinkpfeil missachten und wieder in die Spur einfahren, ist bekannt und macht auch uns Sorge. Nur die Polizei kann dieses jedoch ahnden.

An der Stelle tun mir Herr Gruhler und seine Leute leid. Die sehen das sicher täglich hundertmal, dass die Leute wieder rüberziehen, den Verkehr beim nochmaligen Einscheren vor Fahrzeug zwei abermals stören und dabei vor allem die Arbeiter gefährden!

Wir danken Ihnen für Ihre Hinweise und hoffen Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Nach Rückfrage hatte Herr Gruhler als Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart auch nichts dagegen, dass ich seine Antwort hier benutze – was ich hiermit getan habe und mich ganz explizit dafür bedanke. Im Fazit versteht und teilt man dort also meine Bedenken, kann aber teilweise aus der Situation heraus den großen Abstand der Sicherungsfahrzeuge nicht vermeiden. Außerdem werfen das Reinspringen in die Lücke zwischen den Sicherungsfahrzeugen wie auch die häufigen Auffahrunfälle auf die Sicherungsfahrzeuge kein gutes Licht auf die Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen …

Und wieder was gelernt!