Laufen statt SEV – Verkehrte Welt

Zum eigentlichen Projekt: Läuft.

Aber was man morgens auf der Straße so erlebt … so geschehen in Durmersheim in einer Dreißiger-Zone, der Bürgersteig ist mit Pfosten aus Metall lose von der Straße separiert. Wegen der Autos, die in großzügiger Auslegung von Tempo Dreißig da durchrauschten, hielt ich mich konsequent – und damit konsequenter als sonst – auf dem Trottoir. Und zwar bis ich davon verscheucht wurde, von einem hochvermummten, der Statur nach sicher erwachsenen Radfahrer, der mich neben den Pfosten auf dem Gehweg laufen sah, als er noch vor dem Beginn der Abgrenzung war, aber trotz nunmehr auf Null abgeflautem Autoverkehr nicht die Spur von Anstalten machte, den Fußgängerbereich zu verlassen.

Eigentlich darf ein Radfahrer das nicht, wenn ich nicht völlig daneben liege. Kinder auf dem Fahrrad und deren Begleitung auf dem Gehweg – klar, das ist so erlaubt wie akzeptabel. Aber so …

Was schließe ich daraus? Ganz klar: Ich bin eine stärkere, weniger schutzbedürftige Verkehrsteilnehmerin als bullig aussehende, vermummte Radfahrer. Muss ich meinem Mann mal sagen – der sieht morgens auf dem Weg zur Arbeit auf dem Rad zwar auch so aus, ist aber ein sehr rücksichtsvoller Verkehrsteilnehmer. Müsste er gegenüber Joggern wohl nicht sein, wie’s scheint. Es war übrigens nicht das erste Mal, dass ich als Läuferin von erwachsenen Radfahrern vom Gehweg vertrieben wurde.

3 Kommentare zu „Laufen statt SEV – Verkehrte Welt

  1. Ich als Fahrradfahrer (und da ich ja eh erwähnt werde – nein nicht der bullig aussehende Radfahrer der hier auf den Gehweg angetroffen wurde :D) kann hierzu ein wenig was sagen. Es ist tatsächlich verboten, dass Radfahrer auf GEHwegen herumfahren. Tatsächlich ist es so, dass wenn ein Radfahrer auf dem Gehweg fährt und es passiert was (zum Beispiel ein Auto das aus der Garage fährt – und nachweisen kann, dass er Schritttempo fuhr und sehr vorsichtig) im Grunde immer der Radfahrer die komplette Schuld bekommt.

    Es gibt natürlich auch die berühmten Ausnahmen. Ausnahme Nummer 1 sind Kinder.
    Kinder bis zu…. hier weiß ich nicht wie alt sie sein dürfen – irgendetwas von 8-12 Jahren – dürfen auf den Gehwegen fahren.

    Es gibt aber auch noch eine andere Ausnahme wo Radfahrer auf dem Gehweg fahren dürfen. Es gibt bestimmte Kriterien – die ich allerdings nicht kenne – bei dem ein Gehweg von beiden, also Fußgängern und Radfahren benutzt werden dürfen. Diese Gehwege müssen aber besonders gekennzeichnet sein. Hier muss ein Schild „Fahrrad frei“ dran hängen. Und nein – dieses Schild heißt nicht, dass auf nur diesem Gehweg keine Fahrräder fahren dürfen – also ein Fahrradfreier Gehweg und alle anderen dürfen sie. Es ist genau umgekehrt. Dieses Schild soll Fahrradfahren und auch den Fußgängern zeigen, dass dieser Gehweg Freigegeben wurde für Radfahrer.

    Hierzu muss ich aber auch noch sagen, dass dieses Schild auch noch aussagt, dass der Fußgänger auf diesem Gehweg Vorrang hat! Und außerdem das die Radfahrer dort sowieso nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

    Wenn dieser Weg also tatsächlich so ein freigegebener Weg gewesen wäre (was ich nicht glaube) hätte er dich vorbeilassen müssen. Und wenn es kein Freigegebener Weg ist, dann hätte er (es sei den er wäre noch ziemlich Jung) auf diesen Gehweg nichts zu suchen gehabt.

    1. … und genau, das ist kein Gehweg mit Toleranz für Radfahrer. Es ist ein echter Gehweg in einer 30er-Zone, die Grenzstraße zwischen Pilgerstraße und Mühlburger Straße.

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