Nachdem ich beim Bundesverkehrsministerium (BMVI) und dem Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg (MVI BW) weiterverwiesen wurde, habe ich mich nun an die Regierungspräsidien gewandt – jeweils an die Abteilungen 4, in denen das Verkehrswesen angesiedelt ist, konkret an die Referate 44, verantwortlich für den Straßenbau.
Wohl auch durch den Feiertag stehen die Antworten aus Stuttgart und Tübingen noch aus, aber von den Regierungspräsidien Karlsruhe (RPK, Regierungsbezirk Nordbaden) und Freiburg (RPF, Regierungsbezirk Südbaden) haben mir jeweils die Referatsleiter nett und informativ geantwortet. Aus Karlsruhe bekam ich auch ein paar allgemeine Erläuterungen, warum die Sache mit neuen Anschlussstellen eine so komplizierte ist, die ich zwar aus meiner Anfrage aus dem Jahr 2014 schon kenne, aber hier gerne noch einmal wiederhole:
Anschlussstellen stellen stets einen erheblichen Störfaktor für den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit auf den Autobahnen dar. Erfahrungsgemäß nimmt besonders bei hoch belasteten Autobahnen wie der A 5 mit der Dichte der Knotenpunkte auch die Störanfälligkeit signifikant zu. Daher nimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur (BMVI) gegenüber der Einrichtung neuer Anschlussstellen im Zuge von Bundesautobahnen eine sehr restriktive Haltung ein. Es führt bei jedem Antrag eine Einzelfallprüfung durch und stellt sehr strenge Anforderungen.
Quelle: Antwort des RPK vom 13.06.2017 auf eine Bürgeranfrage von Talianna Schmidt
Natürlich ist es sinnvoll, dass das BMVI bei den Begehrlichkeiten von Anschlussstellen berücksichtigt, dass durch Anschlussstellen, insbesondere auch durch zu eng stehende Anschlussstellen, der Verkehrsfluss erheblich gestört wird. Ich muss gestehen, dass die Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe für mich aber auch die Frage aufwirft, warum das BMVI, da doch alle diese Anfragen über das Bundesministerium laufen, laut Fachreferat keine vollständige Liste geplanter oder in Prüfung befindlicher neuer Anschlussstellen besitzt.
Zu den Bedingungen für neue Anschlussstellen hat sich das Regierungspräsidium Karlsruhe auch geäußert, und das bringt mich darauf, dass ich neben den angehängten Listen und Tabellen auch den Textkörper des Bundesverkehrswegeplans mal lesen sollte:
Grundsätzlich erfolgt die Prüfung auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen Fragekataloges auf Antrag der Straßenbauverwaltung des jeweiligen Landes. In diesem Antrag muss der Bedarf einer neuen Anschlussstelle hinreichend und belastbar begründet werden. Neben der technischen Machbarkeit wie z.B. die Einhaltung der geforderten Mindestabstände zu anderen Anschlussstellen, die Gewährleistung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit und die Prüfung der Anbindung an das nachgeordnete Netz, wird insbesondere die Fernverkehrsrelevanz, die verkehrliche Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit (gemäß den Maßstäben des Bundesverkehrswegeplans) geprüft.
Quelle: Antwort des RPK vom 13.06.2017 auf eine Bürgeranfrage von Talianna Schmidt
Soweit zu den allgemeinen Informationen, die sich seit meiner Anfrage – damals vom Landesministerium beantwortet (siehe Link weiter oben) – nicht verändert haben, vom RPK aber noch etwas ausführlicher erklärt wurden. Nun zum „Eingemachten“, also der konkret gefragten Information:
Derzeit wurde vom BMVI im Zuge der Neuanbindung des Baden-Airparks an die A 5 im Bereich von Halberstung eine neue Autobahnanschlussstelle genehmigt. Hierfür wird demnächst unter Federführung des Landkreises Rastatt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Desweiteren ist im Bereich von Malsch eine neue Anschlussstelle im Zuge der A 5 in der Diskussion.
Quelle: Antwort des RPK vom 13.06.2017 auf eine Bürgeranfrage von Talianna Schmidt
Zur Anschlussstelle zum Baden-Airpark in Hügelsheim mit Bauwerk im Bereich der Gemeinde Halberstung gibt es auch eine Unterseite zum Projekt beim RPK sowie auf der Seite der Gemeinde Halberstung. Es gibt hier schon recht konkrete Planungen, auch wenn einige Dinge noch in der Diskussion sind.
Eine Anschlussstelle in Höhe Malsch ist laut der Antwort des RP Karlsruhe weiterhin in der Diskussion, aber weit unkonkreter. Viel findet man dazu auch im Netz bisher nicht – eines der Suchergebnisse bei einer Netz-Recherche ist mittlerweile nicht mehr verfügbar, das andere ist eine Stellungnahme des CDU-Gemeindeverbands Malsch.
Im Regierungsbezirk Freiburg bzw. Südbaden sieht die Lage wesentlich einfacher aus, untenstehend die Antwort vom dortigen Referat für Straßenbau:
[…]
derzeit gibt es im Bereich des Regierungspräsidiums Freiburg keine Planungen für Neue Anschlüsse an bestehenden Autobahnen.
Quelle: Antwort des RPF vom 13.06.2017 auf eine Bürgeranfrage von Talianna Schmidt
Beeindruckt hat mich, dass ich postwendend von den jeweiligen Leitern der Referate 44 in den Regierungspräsidien Karlsruhe (Herr Speer) und Freiburg (Herr Kaiser) die oben zitierten, meine Fragen erschöpfend beantwortenden Mails bekam. Noch innerhalb des Arbeitstags, an dem ich angefragt habe, kam etwas zurück. So viel also zum aktuellen Stand im Westen Baden-Württembergs. Ich bin gespannt auf die weiteren Antworten aus Tübingen und Stuttgart sowie vom Verkehrsministerium in Hessen, bei dem ich ebenfalls angefragt habe.
Ich habe versucht, die sich mir zu dem Thema stellenden Fragen mit halbwegs fundierter Recherche zu beantworten. Vielleicht hat sich ja jemand dieselben Fragen gestellt und kann hier auf die von mir gefundenen Antworten zurückgreifen, ohne sich erst die zuständige Stelle herauszusuchen und dort anzufragen.
2 Kommentare zu „Geplante neue Anschlussstellen in Baden laut Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg“