Das Recht zur Übertretung

Heute haben wir mal wieder eine Staubegegnung, dieses Mal war’s aber nicht so angenehm wie bei der Offizierin.

Zwischen Nöttingen und Karlsbad war ich mal wieder mit – nun, aufrichtig geschrieben eher 90 als den in der Baustelle erlaubten 80km/h auf der linken Baustellenspur den Berg hoch unterwegs. Und plötzlich fuhr von hinten ein anderer Fahrer – großes, starkes Auto, blaues Hemd, Doppelkinn – dicht auf. Scheinbar wollte er vorbei, ich sah aber nun wirklich gar nicht ein, für jemanden bremsend zwischen die LKW einzuscheren, wenn ich ohnehin schon das Tempolimit eher großzügig auslegte …

So weit, so normal. Aber besagter Fahrer fuhr dann noch, als ich nach der Baustelle beschleunigend auf die mittlere Spur fuhr, gestikulierend links neben mich und deutete an, ich solle gefälligst in meinen Rückspiegel schauen.

Bei allem Respekt vor dem Rechtsfahrgebot und der Freiheit, eigenständig in Blitzer zu fahren, wenn man es denn will – das fand ich dann doch daneben.

Ein Kommentar zu „Das Recht zur Übertretung

  1. Solch einen hab ich mal mundtot gemacht, als meine Maus ihr Handy in seine Richtung hielt… 😀 Dummerweise steht Aussage gegen Aussage. Das ist übrigens Nötigung (das Auffahren) . Das vergessen diese Wichte gerne….

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